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Steuerberatung für Profisportler

Steuerberatung für Profisportler
Foto: matt-seymour/unsplash.com

Aufgrund eines aktuellen Falls in unserer Kanzlei, möchten wir Sie zum Thema „Sportlersteuerrecht“ aufklären. Zwar gelten die allgemeinen Steuerarten auch für Sportler, aber es gibt einige Spielregeln, die es zu beachten gilt:

Einkommenssteuer – Was zählt für wen?

  • Einzelsportler (z.B. Golfprofis) fallen i. d. R. unter die gewerblichen Einkünfte gemäß § 15 EStG. Regelmäßig spielen hier Einnahmen aus Sponsoring und Preisgeldern eine Rolle.
  • Mannschaftssportler (wie Fußball- oder Handballspieler) hingegen erzielen oft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG), weil Sie im Verein angestellt sind.
  • Nebenberufliche Trainer haben regelmäßig Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gem. § 18 EStG zu versteuern.
  • Zu den sonstigen Einkünften nach § 22 EStG zählen Prämien und Zuwendungen von Verbänden oder der Deutschen Sporthilfe.

Gewerbesteuer – Ein Überblick

Der Gewerbeertrag bestimmt die Steuerlast. Für Einzelunternehmer (i. S. d. § 15 EStG) gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde.

Umsatzsteuer – Wichtig zu wissen

Alle Einkünfte aus beruflicher oder freiberuflicher Tätigkeit sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Der Vorsteuerabzug kann Ihre Steuerlast mindern. Für Kleinunternehmer gelten spezielle Regelungen.

Internationale Tätigkeit

Einkünfte aus dem Ausland unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht, wenn Sie hier Ihren Wohnsitz haben. Doppelbesteuerungen werden vermieden, indem ausländische Steuern angerechnet werden.

Vorsicht bei Steueroasen

Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland kann weitreichende steuerliche Folgen haben. Wir raten zur Vorsicht und empfehlen, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen.

Buchhaltung – Machen Sie es richtig!

Ihre Steuer basiert auf der Gewinn- und Verlustrechnung. Dazu zählen alle Einnahmen und Ausgaben, die mit Ihrer sportlichen Tätigkeit zusammenhängen. Mit zunehmenden Einnahmen kann die Buchhaltung zur Pflicht werden, die Kür verschafft Ihnen auch ohne Pflicht einen aktuellen Überblick über Ihre Steuerlast.

Fazit

Hierbei handelt sich lediglich um einen ersten Einblick in das Steuerrecht für Sportler. Jede steuerliche Situation ist individuell und sollte detailliert betrachtet werden. Verdienen Sie mit Sport Geld? Dann lassen Sie uns gemeinsam eine optimale steuerliche Lösung für Sie finden. Unsere Expertise steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Phillip Becker
Angehender Steuerberater
Telefon: 0531 70 22 25 156