Logo
Vinaora Nivo Slider 3.x

Keine überhöhten Anforderungen an Rechnung für Vorsteuerabzug

Es dürfen für den Vorsteuerabzug keine überhöhten oder unzumutbaren Anforderungen an eine Rechnung gestellt werden. Foto: Jamrooferpix/fotolia.com

Eine Rechnung muss, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, insbesondere Angaben zu der dem Leistenden erteilten Steuernummer oder Umsatzsteuer- Identifikationsnummer, zur Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände und  zum Umfang und zur Art der sonstigen Leistung sowie zum Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung enthalten.

Anwendung der Fahrtenbuchmethode nur bei belegmäßigem Nachweis aller Aufwendungen

Für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode müssen Belege lückenlos nachgewiesen werden. Foto: Gina Sanders/fotolia.com

Ein Arbeitnehmer eines Konzerns beantragte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für die private Nutzung und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit seinem Dienstwagen die Anwendung der Fahrtenbuchmethode. Die dem Fahrzeug zuzuordnenden Aufwendungen konnte er nicht durch einzelne Belege nachweisen.  Die Fahrzeugkosten des umfangreichen Konzernfuhrparks wurden nicht den einzelnen Fahrzeugen direkt zugeordnet, sondern im Wege des Umlageverfahrens auf alle Fahrzeuge verteilt.

EVENTUS ist Modellunternehmen des Projekts „Innovatives Personalmanagement“

EVENTUS ist Modellunternehmen des Projekts  „Innovatives Personalmanagement“

EVENTUS beteiligt sich ab September als Modellunternehmen am Projekt „Innovatives Personalmanagement“ der Braunschweiger 4A-SIDE GmbH. Das Projekt richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen in Süd-Ost-Niedersachsen und wird im Rahmen des Fachkräftebündnisses  „SüdOstNiedersachsen“ aus Mitteln des europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.