Keine überhöhten Anforderungen an Rechnung für Vorsteuerabzug
Eine Rechnung muss, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, insbesondere Angaben zu der dem Leistenden erteilten Steuernummer oder Umsatzsteuer- Identifikationsnummer, zur Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände und zum Umfang und zur Art der sonstigen Leistung sowie zum Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung enthalten.
Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bei Differenzbesteuerung muss unionsrechtlich geklärt werden
Anwendung der Fahrtenbuchmethode nur bei belegmäßigem Nachweis aller Aufwendungen
Ein Arbeitnehmer eines Konzerns beantragte im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für die private Nutzung und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit seinem Dienstwagen die Anwendung der Fahrtenbuchmethode. Die dem Fahrzeug zuzuordnenden Aufwendungen konnte er nicht durch einzelne Belege nachweisen. Die Fahrzeugkosten des umfangreichen Konzernfuhrparks wurden nicht den einzelnen Fahrzeugen direkt zugeordnet, sondern im Wege des Umlageverfahrens auf alle Fahrzeuge verteilt.
EVENTUS ist Modellunternehmen des Projekts „Innovatives Personalmanagement“
EVENTUS beteiligt sich ab September als Modellunternehmen am Projekt „Innovatives Personalmanagement“ der Braunschweiger 4A-SIDE GmbH. Das Projekt richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen in Süd-Ost-Niedersachsen und wird im Rahmen des Fachkräftebündnisses „SüdOstNiedersachsen“ aus Mitteln des europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Daniela Kühne ist neue Lohnfachkraft bei EVENTUS
Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Haftung des Geschäftsführers nach Insolvenzeröffnung
Keine anteilige Verdienstgrenze mehr bei kurzfristiger Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn der Beschäftigte von seinem Arbeitgeber nur mit einem zeitlich geringfügigen Arbeitseinsatz betraut ist und ihm keine weiteren Arbeitseinsätze in Aussicht gestellt werden. Das heißt, dass die Beschäftigung von vornherein auf max. drei Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet ist.
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entgeltumwandlung
Ein Geschäftsführer war mehrheitlich an einer GmbH beteiligt. Die GmbH sagte ihm 1994 eine Altersrente von 60 % des letzten Grundgehalts ab dem 65. Lebensjahr zu. Die Altersversorgung wurde 2010 mit einer zusätzlichen Unterstützungskassenzusage verbessert. Hierzu wurde eine Entgeltumwandlung vereinbart.