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EVENTUS beim TransWork Symposium in Stuttgart

Personalleiter Hakan Yergün (2. v. l.) bei einer Podiumsdiskussion während der TransWork Symposiums in Stuttgart. Foto: privat

Personalleiter Hakan Yergün nahm kürzlich am TransWork Symposium des Frauenhofer Instituts in Stuttgart teil. Dort diskutierte er unter anderem zusammen mit anderen Unternehmensvertretern im Workshop  "Kompetenzentwicklung in der Digitalisierung: Branchenperspektiven" den digitalen Reifegrad der Unternehmen und die damit einhergehenden Kompetenzanforderungen an die Mitarbeitenden.

Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sind abziehbar

Nur tatsächlich gezahlte Beiträge zur Krankenversicherung sind abziehbar. Foto: Pixelot/fotolia.com

Beiträge zu Krankenversicherungen sind als Sonderausgaben abziehbar, soweit sie zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind. Für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung gilt das nur für die Beitragsanteile, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind.