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Achtung: Abzocke mit Handels- und Gewerberegister

Achtung Abzocke: Mit einer Rechnung für Registereinträge soll Geld gemacht werden. Foto: Kaesler Media/fotolia.com
Achtung Abzocke: Mit einer Rechnung für Registereinträge soll Geld gemacht werden. Foto: Kaesler Media/fotolia.com

Derzeit gehen wieder Schreiben vom „Verband Zentraler Handels- und Gewerberegister“ um. Dabei handelt es sich um eine Abzocke mit angeblicher Rechnung für die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens u.a. im Bundesanzeiger. Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit keine laufenden Geschäftsbeziehungen bestehen und die Löschung der Daten erfolgt, sollte keine Zahlung eingehen.

Amtsgericht-Nennung soll Seriosität vermitteln

Gleichzeitig wird in dem Schreiben aber darauf aufmerksam gemacht, dass durch die spätere Neuaufnahme ins Register weitere Kosten entstünden. Dadurch soll das Gefühl vermittelt werden, dass ein späterer Eintrag nachteilig sei. Ein zusätzlicher Hinweis auf das zuständige Amtsgericht und ein Aktenzeichen soll die Seriosität des Schreibens und Registers vermitteln. Für die Eintragung wird eine Gebühr in Höhe von 836,82 EUR gefordert. Der Rechnungsaufstellung folgt ein Überweisungsträger mit bereits vervollständigten Daten.

Bei erfolgter Zahlung einen Anwalt kontaktieren

Wir weisen Sie darauf hin, dass es sich dabei um eine Kostenfalle handelt. Ein Eintrag in dieses Register ist unnötig und die dafür verlangten Kosten überzogen. Bitte ignorieren Sie daher die Zahlungsaufforderung. Sollten Sie doch bezahlt haben, sollten die Kosten umgehend zurückgefordert werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an unsere EVENTUS Rechtsberatung, Telefon 05331/9966-87.