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EU Beitritt Kroatiens führt zu steuerlichen Neuregelungen

EU Beitritt Kroatiens führt zu steuerlichen Neuregelungen
Mit dem Eintritt von Kroatien zu EU wurden steuerliche Neuregelungen beschlossen. Foto: Rainer Sturm/pixelio

Aufgrund Beitritts von Kroatien zur EU am 1. Juli 2013 musste das deutsche Steuerrecht in verschiedenen Bereichen angepasst werden. Betrifft Sie nicht? Doch, denn dies wurde dazu genutzt, weitere steuerliche Änderungen vorzunehmen. Unter anderem gibt es ab dem kommenden Jahr Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes.

Soweit nichts anderes angegeben ist, gelten die Änderungen ab dem 01.01.2015. Betroffen sind u.a. die folgenden Bereiche:

Umsatzsteuergesetz

  • Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird auf die Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen sowie von Tablet-Computern und Spielekonsolen ausgeweitet.
  • Aufnahme des Regelwerks Mini-one-stop-shop (MOSS), deutsch: kleine einzige Anlaufstelle (KEA): Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen werden am Sitzort des privaten Leistungsempfängers erbracht. Die leistenden Unternehmen müssen deshalb (bei Leistungen für Kunden im europäischen Ausland) in einer Vielzahl von Staaten umsatzsteuerliche  Erklärungspflichten erfüllen. MOSS/KEA erleichtert den Unternehmen die praktische Handhabung, indem nur ein Datensatz an der Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden muss (besonderes Besteuerungsverfahren). MOSS/KEA gilt seit dem 1. Oktober dieses Jahres, ist aber erstmal für Besteuerungszeiträume ab dem 01.01.2015 anzuwenden.
  • Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt auch für Hörbücher.
  • Eingliederungsleistungen und Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung sowie vergleichbare Leistungen, die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind, werden von der Umsatzsteuer befreit.

Einkommensteuergesetz

  • Entschädigungen, die aufgrund eines Dienstunfalls geleistet werden, sind steuerfrei. Das gilt nun auch für Zahlungen an Personen, die während des Freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes einen Schaden erleiden, sowie für Beamte, die im zivilen Dienst einen gefährlichen Dienst ausüben.
  • Werden Ansprüche aus einem von einer anderen Person abgeschlossenen Vertrag entgeltlich erworben, gehört die Differenz zwischen Versicherungsleistungen und Aufwendungen für den Erwerb eines Versicherungsanspruchs zu den Einkünften aus dem Kapitalvermögen. Die Änderung betrifft Auszahlungen für nach dem 31.12.2014  eintretende Versicherungsfälle. Die Steuerpflicht gilt nicht bei der Übertragung von Lebensversicherungen aus familien- und erbrechtlichen Gründen.
  • Die Grenzwerte für die Abgabe einer jährlichen Anmeldung der Lohnsteuer werden von 1.000 auf 1.080 Euro angehoben.
  • Um Unterhaltsleistungen steuerlich geltend machen zu können, muss die Identifikationsnummer der unterhaltenden Person angegeben werden. Verweigert der Empfänger die Mitteilung seiner Identifikationsnummer, kann der Zahlende diese beim Finanzamt erfragen. Wird vor einem Wegzug ins Ausland Privatvermögen in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft eingebracht und anschließend die Rechtsform mehrfach gewechselt, entfällt der Steuerzugriff. Umwandlungen nach dem 31.12.2013 bei im Ausland ansässigen Anteilseignern sind nur noch mit Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven zulässig.

Gewerbesteuergesetz

Auch Einrichtungen ambulanter Rehabilitation werden von der Gewerbesteuer freigestellt.

(Quelle: Datev Blitzlicht 11/2014, DATEV eG, 90329 Nürnberg.)