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Unterstützung von KMU bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen

Unterstützung von KMU bei der  Besetzung von Ausbildungsplätzen
KMU können für die Einstellung von Jugendlichen und ausländischen Fachkräften eien Förderung beantragen. Foto: I-vista/pixelio.de

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres zukünftigen Fachkräftebedarfs. Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Handwerkskammern, der Industrie- und Handelskammern, der Kammern der Freien Berufe sowie anderer gemeinnützig tätiger Organisationen der Wirtschaft für KMU in folgenden Bereichen:

  • passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland,
  • Integration von ausländischen jugendlichen Auszubildenden, insbesondere aus dem europäischen Ausland,
  • Integration von ausländischen Fachkräften sowie von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten.

Antragsberechtigt sind Kammerorganisationen sowie andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck u.a. auf die Vermittlung von Auszubildenden in ein duales Ausbildungsverhältnis ausgerichtet ist.

Die Richtlinien gelten bis zum 31. Dezember 2020.

Fragen zu Fördermöglichkeiten beantwortet Ihnen Herr Hakan Yergün, Telefon 05331/9966-77, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(Quelle: Förderdatenbank, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2015)