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Wichtig: Bitte reichen Sie die Steueridentifikationsnummern ein

In eigener Sache - Eine wichtige Information für EVENTUS-Mandanten und Arbeitnehmer: Seit dem 01.01.2013 stehen Arbeitgebern die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Arbeitnehmer elektronisch zur Verfügung.  Die Lohnsteuerkarte in Papierform ist nicht mehr gültig. Um sich die Abzugsmerkmale von der Finanzverwaltung übertragen lassen zu können, benötigt das Lohnbüro die Steueridentifikationsnummern der Arbeitnehmer. Dies ist eine 11-stellige Nummer, die ein Leben lang gültig und unveränderbar bleibt. Mit ihr werden auch Änderungen der Steuerabzugsmerkmale direkt an das Lohnabrechnungsprogramm übertragen. Sie enthält aber keinerlei Informationen über die Person oder das zuständige Finanzamt.

Achtung: Arbeiternehmer, die Ihre Steueridentifikationsnummer nicht einreichen, müssen mit der Steuerklasse VI abgerechnet werden. Dies hat hohe steuerliche Abzüge zur Folge. Weisen Sie Ihre Arbeitnehmer deshalb unbedingt auf die Notwendigkeit hin, ihre Steueridentifikationsnummer vorzulegen.

Auf  folgenden Unterlagen kann der Arbeitnehmer seine Steueridentifikationsnummer finden:

  • Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern
  • Lohnsteuerkarte 2010
  • Ersatzbescheinigung der Lohnsteuerabzugsmerkmale 2011/2012/2013
  • Einkommensteuererklärung

Sollte der Arbeitnehmer all diese Unterlagen nicht zur  Verfügung haben, kann er  die Nummer beim Bürgeramt seiner Gemeinde erfragen oder sich die Steueridentifikationsnummer unter folgendem Link noch einmal zuschicken lassen:

https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html

Es ist zu erwarten, dass die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit der Dezemberabrechnung ohne Identifikationsnummer nicht mehr möglich sein wird. Dies hätte zur Folge, dass die Daten unter erheblichem Mehraufwand manuell an die Finanzverwaltung übertragen werden müssten.

Achten Sie daher bitte unbedingt darauf, dass dem Lohnbüro bis Dezember alle Steueridentifikationsnummern Ihrer Mitarbeiter vorliegen.