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Stichtag für die Berechnung der Umsatzsteuer

Für die Berechnung der Umsatzsteuer ist in der Regel entscheidend, wann eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung vollständig erbracht ist. Foto: magele picture/stock.adobe.com

Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung wird die Umsatzsteuer befristet vom 1. Juli bis 31. Dezember
2020 abgesenkt. Dadurch gibt es einiges zu beachten. Für die Berechnung der Umsatzsteuer ist wichtig, welcher Stichtag gilt. Entscheidend ist in der Regel, wann eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung vollständig erbracht ist. Der Umsatzsteuersatz, der zu diesem Zeitpunkt gilt, ist anzuwenden.