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Aufwendungen für Fortbildungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Aufwendungen für Fortbildungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
Seminare mit persönlichkeitsbildendem Charakter sind nur unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. Foto: PhotoSG/fotolia.com

Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Aufwendungen für die Fortbildung in dem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig.

Voraussetzung für den steuermindernden Abzug der Aufwendungen ist, dass die berufliche Veranlassung vorliegt.

Abzug der Aufwendungen nur bei Seminaren, die auf die berufliche Situation zugeschnitten sind

Das Finanzgericht Hamburg stellt hohe Anforderungen an den Abzug von Aufwendungen für Seminare mit persönlichkeitsbildendem Charakter. Ein Abzug der Aufwendungen ist nur möglich, wenn die Seminare auf die spezifische berufliche Situation des Steuerpflichtigen zugeschnitten sind. Dass die im Seminar vermittelten Lerninhalte auch im beruflichen Alltag einsetzbar und der beruflichen Entwicklung förderlich sein können, reicht dem Gericht für die Anerkennung des Abzugs der Aufwendungen nicht aus.

(Quelle: Datev Blitzlich 03/2017, Datev eG Nürnberg)