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Keine Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bei Fahruntüchtigkeit

Keine Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung bei Fahruntüchtigkeit
Kann ein Dienstwagen aus Krankheitsgründen nicht gefahren werden, muss kein geldwerter Vorteil versteuert werden. Foto: Andrey-Popov/Fotolia.com

Ist ein Arbeitnehmer durch eine schwere Erkrankung fahruntüchtig, ist für die Zeit, in der er aus diesem Grund seinen Dienstwagen nicht fahren kann, kein geldwerter Vorteil im Rahmen der 1 %-Regelung zu versteuern. Das gilt zumindest dann, wenn das Fahrzeug auch keinem anderen Dritten, z. B. dem Ehepartner des Arbeitnehmers, zur privaten Nutzung zur Verfügung stand. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

(Quelle: Datev Blitzlicht 05/2017, Datev eG Nürnberg)