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Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gewähren Steuererleichterungen für Geschädigte des Sturmtiefs „Friederike“

Geschädigte des Sturmtiefs
Geschädigte des Sturmtiefs "Friederike" erhalten Steuererleichterungen. Foto: Picture Factory/fotolia.com

Laut einer Pressemitteilung des Steuerberaterverbands Niedersachsen können Geschädtigte des Sturmtiefs "Friederike" bis zum 31. März 2018 Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes stellen. Des Weiteren soll bis dahin auch auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet werden.

Den vollständigen Artikel des Steuerberaterverbands sowie die Links zu entsprechenden Informationen des Niedersächsischen Finanzministeriums und des Ministeriums der Finanzen Sachsen-Anhalt, finden Sie hier.

(Quelle: Pressemitteilung, Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, 06.02.2018)