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Spendenquittungen können per E-Mail verschickt werden

Spendenquittungen dürfen ab sofort auch per E-Mail verschickt werden. Foto: ethymia/fotolia.com
Spendenquittungen dürfen ab sofort auch per E-Mail verschickt werden. Foto: ethymia/fotolia.com

„Ih­re nächs­te Spen­den­quit­tung schi­cken wir Ih­nen ger­ne per Mail!“ So oder so ähnlich könnte ein Schreiben der gemeinnützigen Organisationen an die Bürgerinnen und Bürger lauten, die im letzten Jahr gespendet haben. Hintergrund dieser Information ist ein BMF-Schreiben vom 6. Februar 2017, das es gemeinnützigen Organisationen freistellt, wie sie künftig Zuwendungsbestätigungen übermitteln wollen.

Spendenquittungen per Brief sind weiterhin möglich

Eine Übermittlung mit Brief bleibt nach wie vor möglich. Die Übermittlung per E-Mail kommt als rasches und effizientes Mittel der Kommunikation hinzu. Die Form der Zuwendungsbestätigung bleibt erhalten – nach dem Ausdruck sind also beide Spendenquittungen optisch nach amtlichem Muster erstellt – lediglich der Weg der Übermittlung ist unterschiedlich.

Das BMF-Schreiben eröffnet damit Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger und auch für die gemeinnützigen Körperschaften, das Verfahren um die Zuwendungsbestätigungen eigenständig digital zu organisieren.

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema können Sie hier nachlesen.

Haben Sie auch einen Verein, für den Sie Spendenquittungen ausfüllen müssen, und haben dazu Fragen, dann wenden Sie sich bitte an Steuerberater Meik Heitefuß, Telefon 05331/9966-0.

(Quelle: Bundesfinanzministerium, Artikel)