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Fabian Haars, Concept & Design

"Sehr, sehr geil. Guter Speaker, tolle Gäste, bestes Netzwerk."

Das sagen Kunden über EVENTUS

  • Feedback zum EVENTUS Ideen-Abend: „Ich fühlte mich gestern sehr gut aufgehoben. Anregender Vortrag, freundliche und offene Gäste sowie eine leckere Event-Gastro. Empfehlenswerte Veranstaltung, empfehlenswertes EVENTUS-Team. Danke." 

    André Fritzsche, Leiter des Kreisverbandes, BVMW Kreisverband Harz

  • Feedback zum EVENTUS Ideen-Abend: „Danke an Euch für den gelungenen Abend, wir hatten uns schon lange darauf gefreut und wurden auch nicht enttäuscht, supe !!!!!! Und nächstes Jahr sind wir wieder dabei (schon angemeldet)."

    Jens Stein und Ines Stein, cps GmbH, Hüttenrode

  • "Danke an das professionelle Team der Eventus GmbH, die mir durch ihre kompetente und zügige Zuarbeit meinen Schritt in die Selbständigkeit so schnell und erfolgreich ermöglichte. Danke und weiter so, von der cps GmbH."

    Jens Stein, cps GmbH, Hüttenrode

  • "Eventus steht für hohe Fachkompetenz und Menschlichkeit, getragen durch die tollen Mitarbeiter und den tollen Chef."

    Thomas Brandes, INTRAICO Vertrieb -Training - Consulting

  • "Da wir die Eventus GmbH bei den Themen Steuern und Finanzen mehr als zwei Jahrzehnte an unserer Seite wissen, können wir uns voll auf unser Kerngeschäft konzentrieren. Sind strategische Entscheidungen zu treffen, ist uns die Meinung von Herrn Weber-Wellegehausen, Herrn Schneider oder anderen Experten der EVENTUS GmbH sehr wichtig. Neben der fachlichen Kompetenz ist unsere Zusammenarbeit aber vor allem von Vertrauen und Freude am gemeinsamen Wirken geprägt. Die Partnerschaft mit EVENTUS war in den vergangenen Jahren ein nicht unwesentlicher Erfolgsfaktor unserer Unternehmen."

    Christoph Prievitzer, Steinke - Prievitzer GmbH & Co.KG

  • „Als junger Unternehmer bin ich sehr dankbar, dass das EVENTUS-Boot immer an meiner Seite war und IST!“

    Mario Etmanski, Vin-Nett GmbH

  • "Wir sind wirklich sehr glücklich mit der Wahl unseres Steuerberaters. Es ist echt klasse, wie toll uns alle mit Rat und Tat zur Seite stehen."

    Nicole Hauke & Jan Schipper, Küche & Co Oldenburg

  • "Wer eine Selbständigkeit plant und sich mit den Abläufen nicht so auskennt, sollte sich keine Sorgen machen und sich vertrauensvoll an Eventus wenden. Man erhält tatkräftige Unterstützung und findet immer einen kompetenten Ansprechpartner und bekommt auch gute Kontakte vermittelt, die einem die Gründung sehr erleichtern. Auch nach abgeschlossener Gründung, bleibt die Eventus GmbH ein kompetenter Ansprechpartner der einem immer hilfreich und tatkräftig zur Seite steht. Vielen Dank für die Unterstützung bei der Verwirklichung meines Traums."

    Bianca Saremba, Zahnkunststudio Wolfenbüttel GmbH

Aktuelles, Tipps & Tricks

  • EVENTUS erhält Mittel aus dem Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN)

    EVENTUS erhält Mittel aus dem Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN)

    Zur Freude aller Beteiligten, erhält die EVENTUS GmbH Mittel aus dem Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) der NBank. Das Programm fördert individuelle Weiterbildungsmaßnahmen. Bei EVENTUS profitieren von den Zuschüssen insgesamt acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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  • EVENTUS Steuerberatung jetzt auch in Magdeburg

    EVENTUS Steuerberatung jetzt auch in Magdeburg

    Zum Jahresbeginn hat sich die EVENTUS GmbH noch einmal vergrößert. Im Januar eröffnete eine Außenstelle in der Hegelstraße 36 in Magdeburg. Es ist die erste EVENTUS Kanzlei außerhalb der Region und nach Wolfenbüttel, Braunschweig, Salzgitter und Gifhorn der fünfte Standort der Steuerberatungsgesellschaft. Insgesamt hat die Unternehmensgruppe zusammen mit der Wirtschaftsberatung bereits sieben Standorte mit rund 130 Mitarbeitern.

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  • Durch Freibeträge kann Erbschaftsteuerpflicht entfallen

    Durch Freibeträge kann Erbschaftsteuerpflicht entfallen

    Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro abgabefrei erben. Kinder können von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Bis zu 200.000 Euro können Enkelinnen und Enkel abgabefrei von ihren Großeltern erben und bis zu 20.000 Euro Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten.

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  • Bei Lernschwäche Nachhilfekosten steuermindernd geltend machen

    Bei Lernschwäche Nachhilfekosten steuermindernd geltend machen

    Wenn die Lernschwierigkeit eines Kindes vom Amtsarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung attestiert worden ist, können Kosten für Nachhilfe als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn die dadurch verursachten Kosten eine gewisse Grenze übersteigen. Die Höhe der Belastungsgrenze hängt vom Familienstand und dem Einkommen der Eltern ab.

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  • Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Steuerberaterprüfung

    Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Steuerberaterprüfung

    Erkan Sasmaz hat es geschafft – nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung ist er der mittlerweile zehnte Steuerberater bei EVENTUS. 

    Aufgwachsen in Ostfriesland, zog er 2009 nach Braunschweig. Nach der Übernahme der Kanzlei Stutz im März 2019 stieß er zum Braunschweiger EVENTUS-Team hinzu. Kurz darauf legte er die Prüfung zum Steuerfachwirt ab. In den ersten Monaten war er hauptsächlich für die Betreuung der Bestandsmandanten seines ehemaligen Arbeitgebers zuständig und kümmerte sich sowohl um Steuererklärungen und die Buchführung als auch um den Lohn und die Jahresabschlüsse.

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  • Verantwortlichkeit eines „nominellen“ Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH

    Verantwortlichkeit eines „nominellen“ Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH

    Die Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH ergibt sich allein aus der nominellen Bestellung zum Geschäftsführer. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Geschäftsführer nur als Strohmann fungiere, so das Finanzgericht Münster.

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  • Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer bei unklaren Verhältnissen

    Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer bei unklaren Verhältnissen

    Um die Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer in Gang zu setzen, muss der Erbe mit einer solchen Zuverlässigkeit und Gewissheit Kenntnis von seinem unangefochtenen Erbschaftserwerb erlangt haben, dass er in der Lage ist und von ihm deshalb auch erwartet werden kann, seine Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG) zu erfüllen.
    So entschied das Sächsische Finanzgericht.

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  • Plattformen-Steuertransparenzgesetz

    Plattformen-Steuertransparenzgesetz

    Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanzamt gemeldet, wenn nicht bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

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  • Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer seit 01.01.2023

    Homeoffice und häusliches Arbeitszimmer seit 01.01.2023

    Seit 01.01.2023 ist das Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver geworden. Das überarbeitete Jahressteuergesetz 2022, welches am 16.12.2022 im Bundesrat verabschiedet wurde, sieht noch einmal einige Verbesserungen bei der Homeoffice-Pauschale und beim häuslichen Arbeitszimmer vor.

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  • EVENTUS GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist „Exzellenter Arbeitgeber 2023“

    EVENTUS GmbH Steuerberatungsgesellschaft ist „Exzellenter Arbeitgeber 2023“

    Zum wiederholten Male wurde die EVENTUS GmbH Steuerberatungsgesellschaft zum "Exzellenten Arbeitgeber" ausgezeichnet. Mit diesem Qualitätssiegel würdigt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V. Steuerkanzleien und Büros, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besonders gute Arbeitsbedingungen bieten.

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  • Preisdeckel für Strom, Gas und Wärme

    Preisdeckel für Strom, Gas und Wärme

    Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat abschließend grünes Licht für die Gesetze zur Entlastungvon Privathaushalten und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten gegeben.

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  • (Steuerliche) Änderungen 2022/2023

    (Steuerliche) Änderungen 2022/2023

    Mit Beginn des neuen Jahres sind wieder zahlreiche (steuerliche) Änderungen in Kraft getreten. Unter anderem betrifft dies die Midi-Jobs, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das Künstlersozialversicherungsgesetz, die Krankenkassenbeiträge und den Kinderfreibetrag sowie die Homeoffice-Pauschale.

    Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

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  • Das Jahressteuergesetz 2022

    Das Jahressteuergesetz 2022

    Das Jahressteuergesetz 2022 reagiert auf aktuelle Erfordernisse, setzt EU-Vorgaben und die Ergebnisse der Rechtsprechung um, regelt fachliche Fragen und korrigiert redaktionelle Fehler. Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert es eine Vielzahl von Gesetzen.

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  • Sachbezugswerte 2023

    Sachbezugswerte 2023

    Wenn Mahlzeiten arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, muss diese Zuwendung des Arbeitgebers lohnsteuerlich bewertet werden. Mit der „Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ stehen die Sachbezugswerte für das Jahr 2023 fest. Maßgeblich für die Wertebestimmung war der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2021 bis Juni 2022. Die Werte spiegeln somit den hohen Inflationsanstieg nur teilweise wider.

    Die Werte im Überblick:

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  • Auswirkungen der Doppelbesteuerung von Einkünften mit Gewerbe- und Einkommensteuer

    Auswirkungen der Doppelbesteuerung von Einkünften mit Gewerbe- und Einkommensteuer

    Die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb unterliegen sowohl der Gewerbesteuer als auch der Einkommensteuer bzw. bei Körperschaften der Körperschaftsteuer. Um eine Überlastung der natürlichen Personen mit beiden Steuern zu vermeiden, wird die Gewerbesteuer in typisierender Weise auf die Einkommensteuer natürlichen Personen angerechnet, bei Körperschaften gibt es keine Anrechnung.

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  • Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023

    Neue Regelung für Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2023

    Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, die von Arbeitgebern ausgestellt werden, dürfen für die Jahre ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmer an das Finanzamt übermitteln werden. Die bisherige Möglichkeit, eine eindeutige Personenzuordnung mit einer sog. eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) vorzunehmen, fällt ab 2023 weg.

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  • Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

    Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen

    Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 08.07.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab 01.01.2019, mit nunmehr 1,8 % pro Jahr beschlossen.

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  • Entlastung für Mieter - Faire Aufteilung des CO2-Preises

    Entlastung für Mieter - Faire Aufteilung des CO2-Preises

    Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl oder Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieter diese Kosten allein tragen. Der Bundestag hat jetzt einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine faire Aufteilung der CO2-Kosten im Mietverhältnis vorsieht.

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  • Rechnungsberichtigung – Rückwirkung für Vorsteuerabzug?

    Rechnungsberichtigung – Rückwirkung für Vorsteuerabzug?

    Wenn ein Unternehmer in der Annahme einer Leistungserbringung im Ausland eine Ausgangsrechnung ohne inländischen Steuerausweis erteilt, kann er diese nicht in der Weise berichtigen, dass dem späteren Ausweis inländischer Umsatzsteuer Rückwirkung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zukommt.

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  • EVENTUS kauft 250 Weihnachtstüten für die Tafel

    EVENTUS kauft 250 Weihnachtstüten für die Tafel

    „Denke nicht so oft an das, was dir fehlt, sondern an das, was du hast.“ lautet ein beliebtes Zitat von Marc Aurel. Inspiriert durch diese Worte spendete die EVENTUS GmbH Steuerberatungsgesellschaft – als Teil der EVENTUS Group – 250 Weihnachtstüten für den guten Zweck.

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