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Steuerkanzlei in Wolfenbüttel und Gifhorn übernommen

 Steuerkanzlei in Wolfenbüttel und Gifhorn übernommen

Zum 1. Januar dieses Jahres hat die EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft kurzfristig die Kanzlei des Wolfenbütteler Steuerberaters Hans-Ulrich Hennings übernommen, der aus gesundheitlichen Gründen seine Selbständigkeit aufgeben wollte. Zu der Kanzlei gehören ein Büro an der Lindener Straße in Wolfenbüttel sowie eine Kanzlei in Gifhorn. Beiden gehören jeweils drei Mitarbeiterinnen an, die ebenfalls von EVENTUS übernommen worden. Sie werden in den kommenden Wochen in unserem Newsletter und hier vorgestellt.

Neues von der EVENTUS Wirtschaftsberatung GmbH

Neues von der EVENTUS Wirtschaftsberatung GmbH

Wie bereits angekündigt, wird die im vergangenen Jahr gegründete EVENTUS Wirtschaftsberatung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Voß, künftig allen Mandanten mit einem breiten Leistungsspektrum zur Verfügung stehen.
 
Die EVENTUS Wirtschaftsberatung GmbH ist Teil der EVENTUS Unternehmensgruppe. Deren Leitbild ist, den Mandanten ganzheitlich zu beraten. Dieser Ansatz umfasst alle Phasen eines Unternehmenszyklus, von der Gründung bis zur Nachfolge.

Personalvideos: EVENTUS-Mitarbeiter stellen sich vor

 Personalvideos: EVENTUS-Mitarbeiter stellen sich vor

Nestlé hat sie, die Hypovereinsbank hat sie und nun hat EVENTUS sie auch: Personalvideos. Bisher haben wir Ihnen die Mitarbeiter lediglich in unserem Newsletter und Blog vorgestellt. Jetzt erzählen Ihnen einige unserer Mitarbeiter selbst, wer sie sind und was sie bei EVENTUS machen. Die ersten drei Videos, in denen sich Angestellte unserer Kanzlei vorstellen, sind online. Weitere werden folgen.

Steuerbefreiung bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

 Steuerbefreiung bei Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Angesichts der steigenden Zahl an Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern mietet die öffentliche Hand – meist durch die Landratsämter – vermehrt Unterkünfte an bzw. schaltet
Privatunternehmen in der Beherbergung der Asylbewerber ein. Die Unterbringung erfolgt im
Rahmen unterschiedlichster Vertragsvarianten (z.B. Mietverträge, Beherbergungsverträge,
Belegungsvereinbarungen, Rahmenverträge usw.) Bei langfristigen Mietverträgen greift grundsätzlich die Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 12 Satz 1 UStG), eine Möglichkeit zur Option (§ 9 UStG) besteht nicht, da die Verwendung durch die öffentliche Hand als Flüchtlings/Asylbewerberunterkünfte dem hoheitlichen (nichtunternehmerischen) Bereich zuzuordnen ist.

Spenden und Sonderregelungen für die Flüchtlingshilfe

Spenden und Sonderregelungen für die Flüchtlingshilfe

Spenden sind freiwillige Zuwendungen für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck und eine Sonderausgabe im Sinne des Einkommensteuerrechts, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können in Geld oder Sachleistungen bestehen oder in einem Verzicht auf Entlohnung für geleistete Arbeit. Spenden sind bis zu einem Anteil von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig. Spendenempfänger können gemeinnützige Vereine, Stiftungen, politische Parteien oder Religionsgemeinschaften sein.

Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID ungültig

Seit dem 01.01.2016 werden Freistellungsaufträge ungültig, wenn diesen keine Steueridentifikationsnummer zugeordnet ist. Dies betrifft ältere Freistellungsaufträge, die vor dem 01.01.2011 erteilt wurden, denn seither ist diese ohnehin bereits ein Pflichtbestandteil des Freistellungsauftrags. Zur Herstellung der Wirksamkeit genügt es, dem betreffenden Kreditinstitut die Steueridentifikationsnummer mitzuteilen, ein neuer Auftrag muss nicht erteilt werden.

Maßschneider ist am 7. März wieder bei EVENTUS

Maßschneider ist am 7. März wieder bei EVENTUS

Am Montag, 7. März, ab 11 Uhr, ist Maßschneider Jack Khanijou, Inhaber des Unternehmens „Jacks International", beziehungsweise „DAVE by Jack & Dave“ aus Thailand, wieder zu Gast in unserer Kanzlei. Er ermöglicht Ihnen Wunschkleidung nach Maß. Anhand von Stoffmustern, Produktbeispielen, eigenen Vorlagen aus Katalogen oder Bildern von Designerkleidung schneidert er Ihnen das perfekte Kleidungsstück – ganz ohne Stress und Lauferei.

Achtung: Eingeschränkte Erreichbarkeit vom 21. - 24. Januar

Achtung: Eingeschränkte Erreichbarkeit vom 21. - 24. Januar

Wir modernisieren unsere Technik und Software für Sie. Daher werden wir von Donnerstag, 21. Januar, ab 13 Uhr, bis einschließlich Sonntag, 24. Januar, keine E-Mails empfangen können. Beim Versand von E-Mails an uns werden Sie während dieses Zeitraumes eine Fehlermeldung erhalten.

Da die Sachbearbeiter/innen an diesen Tagen keinen Zugriff auf Dateien und Unterlagen haben, können auch keine telefonischen Auskünfte erteilt werden. Darum hat unsere Kanzlei am Freitag, 22. Januar, den ganzen Tag geschlossen. Wir bitten Sie, wichtige Fragen vorab zu klären. Ab Montag, 25. Januar, sind wir dann wieder in vollem Umfang für Sie erreichbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr EVENTUS -Team

Controlling für den Mittelstand – ein Beitrag zur langfristigen Existenzsicherung

Controlling für den Mittelstand – ein Beitrag zur langfristigen Existenzsicherung

In den Service-Seiten Finanzen Steuern Recht, einer Beilage der IHK Wirtschaft, erschien kürzlich ein Beitrag der EVENTUS Wirtschaftsberatung mit dem Titel "Controlling für den Mittelstand – ein Beitrag zur langfristigen Existenzsicherung". Darin geht es um die Bedeutung des Controllings für die nachhaltige Existenzsicherung eines Unternehmens am Markt.

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