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Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes sind Sonderausgaben bei den Eltern

Bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

Die von den Eltern getragenen Kranken- und Pflegeversicherungen eines steuerlich zu berücksichtigenden Kindes sind im Rahmen der Unterhaltspflicht wie eigene Beiträge der Eltern zu erfassen. Das bedeutet, dass die Eltern die Kranken- und Pflegeversicherung ihrer Kinder in ihrer eigenen Steuererklärung im Rahmen der Basisabsicherung als Sonderausgaben ansetzen dürfen.

Änderung bei der Mindestlohndokumentation

Änderung bei der Mindestlohndokumentation

Mit der Pflichtenverordnung zur Mindestlohndokumentation, die seit dem 1. August gilt, wird die Einkommensschwelle von 2.958 € Euro dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden.

EVENTUS unterstützt das Braunschweiger Cinestrange-Filmfestival

 EVENTUS unterstützt das Braunschweiger Cinestrange-Filmfestival

EVENTUS unterstützt in diesem Jahr erstmals das Cinestrange-Filmfestival, das vom 15. bis 20. September im C1 Cinema,  Lange Str. 60, stattfindet. Bereits zum vierten Mal widmet sich das Cinestrange dem internationalen Genrefilm. Gezeigt werden zahlreiche Lang- und Kurzfilme, die im Wettbewerb miteinander konkurrieren und am Ende von einer internationalen Jury ausgezeichnet werden. Geehrt wird zudem der australische Filmemacher Bruce Beresford („Miss Daisy und ihr Chauffeur“, „Black Robe“, „Doppelmord“, „Mao’s Last Dancer“). Nicht nur seine Filme werden zu sehen sein, auch er wird persönlich zum Braunschweiger Festival anreisen.

Befristete Arbeitsverträge für ältere Arbeitnehmer

Befristete Arbeitsverträge für ältere Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, unter bestimmten Voraussetzungen befristet werden dürfen, ohne dass für die Befristung ein sachlicher Grund vorliegen muss. Die entsprechende Vorschrift verstößt nach Ansicht des Gerichts, jedenfalls soweit es um deren erstmalige Anwendung zwischen denselben Vertragsparteien geht, weder gegen Recht der Europäischen Union noch gegen Verfassungsrecht.

Arbeitgeber aufgepasst: Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

Arbeitgeber aufgepasst: Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

Minijobbern wurde bisher oft nach geleisteten Stunden bezahlt. Urlaub wurde ihnen nicht vergütet. Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes und den damit verbundenen Aufzeichnungspflichten ist diese Praxis nicht mehr zulässig. Wie andere Angestellte haben auch Minijobber einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Dieser Anspruch ist unabdingbar. Dies bedeutet, dass weder im Arbeitsvertrag, noch mittels einer Erklärung des Arbeitnehmers darauf verzichtet werden kann. Auch nicht freiwillig. Mehrurlaub ist hingegen möglich.

Christine Luce unterstützt das Office

Christine Luce unterstützt das Office

Bereits seit Januar dieses Jahres ist Christine Luce Teil des EVENTUS-Teams. Die Wolfenbüttelerin ist gelernte Verkäuferin und war mehr als 35 Jahre als solche tätig. Zuletzt arbeitete sie als Filialleiterin bei einem Braunschweiger Juwelier. Seit Januar unterstützt sie als Aushilfskraft das Wolfenbütteler Office unserer Kanzlei. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem das Bestellwesen, das Binden von Berichten, die Organisation der Besprechungsräume, die Literaturverwaltung und diverse, allgemeine Verwaltungsaufgaben. In ihrer Freizeit schaut Sie am liebsten Fußball, vor allem die Spiele des HSV, dessen Fan sie seit vielen Jahren ist. Herzlich Willkommen im Team!