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Spendenquittungen können per E-Mail verschickt werden

Spendenquittungen dürfen ab sofort auch per E-Mail verschickt werden. Foto: ethymia/fotolia.com

„Ih­re nächs­te Spen­den­quit­tung schi­cken wir Ih­nen ger­ne per Mail!“ So oder so ähnlich könnte ein Schreiben der gemeinnützigen Organisationen an die Bürgerinnen und Bürger lauten, die im letzten Jahr gespendet haben. Hintergrund dieser Information ist ein BMF-Schreiben vom 6. Februar 2017, das es gemeinnützigen Organisationen freistellt, wie sie künftig Zuwendungsbestätigungen übermitteln wollen.

Achtung: Neue Anforderungen an Kassensysteme seit dem 1. Januar 2017

Seit dem 1. Januar müssen alle Registrierkassen manipulationssicher sein. Foto: Oleg Dudko/123rf.com

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass seit dem 1. Januar nur noch elektronische Kassensysteme eingesetzt werden sollten, die Einzelumsätze aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen dann mindestens zehn Jahre auf bewahrt werden. Damit läuft eine Übergangsregelung aus, wodurch Unternehmen in bargeldintensiven Branchen möglicherweise größere Investitionen vornehmen müssen.

Das ändert sich 2017 bei der Steuer

Das ändert sich 2017 bei der Steuer

Höhere Freibeträge, verbesserte Informationen, Erleichterungen bei der Steuererklärung oder Umstellungen an der Ladenkasse. Zu Jahresbeginn gibt es regelmäßig Änderungen, die sich auf den Alltag der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in unterschiedlicher Weise auswirken. Für den steuerlichen Bereich hat das Bundesministerium der Finanzen die Neuerungen für Sie zusammengestellt.

Beitragslast zur Berufsgenossenschaft kostenlos überprüfen lassen

 Beitragslast zur Berufsgenossenschaft kostenlos überprüfen lassen

Mit der Gründung werden Unternehmen von einer Berufsgenossenschaft eingestuft. Oftmals laufen die Beitragsbescheide dann Jahrzehnte weiter, ohne die möglichen Veränderungen im Betrieb zu berücksichtigen. Die Bescheide werden in betrieblicher Routine schnell als „unvermeidbares Übel“ abgezeichnet und bezahlt. Dabei sind die Unternehmen zwischenzeitlich unterschiedlich gewachsen und haben sich entsprechend weiterentwickelt. Deshalb ist es empfehlenswert, die Veranlagung und die Beitragslast zur Berufsgenossenschaft überprüfen zu lassen.

Unfallversicherung: Einführung eines neuen Meldeverfahrens

Unfallversicherung: Einführung eines neuen Meldeverfahrens

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zusammen mit den übrigen Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die „Gemeinsamen Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung“ nach §103 SGV IV neu festgelegt.

Ab dem Veranlagungsjahr 2016 ist der Lohnnachweis aus den Lohnprogrammen sowohl in digitaler Form als auch in seiner bisherigen Form an die zuständigen Unfallversicherungsträger zu übermitteln.

Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Künftig können mehr haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich abegsetzt werden. Foto: Kathrin39/fotolia.com

Das BMF-Anwendungsschreiben zu § 35a des Einkommensteuergesetzes (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen) wurde insbesondere aufgrund von verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofes umfassend überarbeitet.

Folgende Änderungen sind im Wesentlichen hervorzuheben:

Keine doppelte Haushaltsführung bei Fahrzeiten von etwa einer Stunde

Keine doppelte Haushaltsführung bei Fahrzeiten von etwa einer Stunde

Der 1. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 16. Juni 2016 (Az. 1 K 3229/14) entschieden, dass eine doppelte Haushaltsführung steuerlich nicht anerkannt wird, wenn die regelmäßigen Fahrzeiten zwischen dem eigenen Hausstand des Steuerpflichtigen und seinem Arbeitsplatz etwa eine Stunde betragen. In diesem Fall wohne der Steuerpflichtige bereits am Beschäftigungsort und könne die Kosten für eine näher am Arbeitsplatz liegende Zweitwohnung nicht absetzen.

2017/18 Entlastungen für Steuerzahler und Familien geplant

In 2017/18 sind Entlastungen für Steuerzahler und Familien geplant. Foto: adrian_ilie825/fotolia

In den Jahren 2017 und 2018 sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die sog. "kalte Progression" ausgeglichen werden. Eine entsprechende Formulierungshilfe für den Bundestag hat das Bundeskabinett am 12.10.2016 beschlossen. Die volle Entlastungswirkung beträgt rund 6,3 Mrd. Euro jährlich - insbesondere profitieren Familien.