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Wichtige Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts – Das MoPeG und die neue Eintragungspflicht ab 01.01.24

Wichtige Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts – Das MoPeG und die neue Eintragungspflicht ab 01.01.24

Mit Beginn des Jahres 2024 ist eine Gesetzesänderung im Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten, die für viele unserer Mandanten von großer Bedeutung ist. Es handelt sich um das "Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts" (MoPeG). Dieses Gesetz bringt insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts grundlegende Änderungen mit sich, über die wir Sie gerne informieren möchten.

Dringend: Eintragung im Transparenzregister für Empfänger von Corona-Hilfen

Dringend: Eintragung im Transparenzregister für Empfänger von Corona-Hilfen

Im Zuge unserer Mandatsausübung haben wir für viele unserer Mandantinnen und Mandanten die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen eingereicht. Dabei achten wir darauf, dass auch seitens der Mandanten alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem die Eintragung ins Transparenzregister.

Die tickende Zeitbombe namens Hinweisgeberschutzgesetz: So entschärfen Sie sie!

Die tickende Zeitbombe namens Hinweisgeberschutzgesetz: So entschärfen Sie sie!

In Zeiten stetig wachsender Compliance-Anforderungen ist es für Unternehmen jeder Größe von entscheidender Bedeutung, ihre Unternehmensstrategien ständig zu überprüfen und anzupassen. Wir möchten Ihnen heute eine Lösung vorstellen, die auf die Bedürfnisse kleinerer und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten ist und dabei hilft, den Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gerecht zu werden.

Sind Mehrfachzahlungen der Corona-Prämie möglich?

 Sind Mehrfachzahlungen der Corona-Prämie möglich?

Noch bis zum 31.03.2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die in §3 Nr. 11a EStG verankerte Corona-Prämie auszahlen. Die Prämie muss zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden und kann in Form von Sachbezügen oder Zuschüssen erfolgen. Die Art der Beschäftigung (Teilzeit, Aushilfen etc.) ist dabei irrelevant. Die Zahlung kann zudem in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Doch sind darüber hinaus auch Mehrfachzahlungen oder Zahlungen von über 1.500 EUR möglich?