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Sturz auf dem Weg ins Homeoffice ist nicht gesetzlich unfallversichert

Sturz auf dem Weg ins Homeoffice ist nicht gesetzlich unfallversichert

Ein Gebietsverkaufsleiter arbeitete regelmäßig im Homeoffice. Im Jahr 2018 stürzte er auf dem Weg von den Wohnräumen in seine Büroräume eine Wendeltreppe hinunter. Er erlitt dabei einen Brustwirbeltrümmerbruch. Die beklagte Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik lehnte die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Es liege kein Arbeitsunfall vor, denn der Sturz habe sich im häuslichen Wirkungskreis und nicht auf einem versicherten Weg ereignet.

Anforderungen an steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

Anforderungen an steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

Im Streitfall bezog ein Obergerichtsvollzieher Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. In seinem Geschäftsbetrieb beschäftigte er auf eigene Kosten drei Büroangestellte: seine Ehefrau, seine Tochter und eine Fremdkraft. In erster Instanz erkannte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz das Arbeitsverhältnis zwischen dem Obergerichtsvollzieher und seiner Ehefrau nicht an.

Bundestagskandidat, Holger Bormann (CDU), zu Besuch bei EVENTUS in Wolfenbüttel

Bundestagskandidat, Holger Bormann (CDU), zu Besuch bei EVENTUS in Wolfenbüttel

Im Rahmen seiner Vorstellungstour für den anstehenden Wahlkampf um den Einzug in den Bundestag besuchte CDU-Bundestagskandidat, Holger Bormann, die EVENTUS Steuerberatungsgesellschaft in Wolfenbüttel. Dort stellte er EVENTUS-Geschäftsführer, Marcus Weber-Wellegehausen, die Pläne und Herausforderungen für den Wahlkampf und seine Ziele als potenzieller Bundestagsabgeordneter vor.

Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkws, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen.