Logo
Vinaora Nivo Slider 3.x

Finanzämter kontrollieren verstärkt die Bargeldbranche dank Kassen-Nachschau

Kassen-Nachschau in der Bargelbranche. Foto: Andrey-Popov/fotolia.com

Laut einer Pressemitteilung des Landesamtes für Steuern Niedersachsen kontrollieren Finanzämter dank Kassen-Nachschau verstärkt die Bargeldbranche. Die Kassen-Nachschau gibt es seit dem 1. Januar 2018, um den fairen Wettbewerb von Marktteilnehmern zu unterstützen und den Steuerbetrug zu erschweren. Dies bedeutet, dass Finanzämter ohne Voranmeldung bei Betrieben der Bargeldbranche prüfen, ob die in einem Kassensystem erfasstenn Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen.

Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gewähren Steuererleichterungen für Geschädigte des Sturmtiefs „Friederike“

Geschädigte des Sturmtiefs

Laut einer Pressemitteilung des Steuerberaterverbands Niedersachsen können Geschädtigte des Sturmtiefs "Friederike" bis zum 31. März 2018 Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes stellen. Des Weiteren soll bis dahin auch auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet werden.

Vorsteuerkorrektur bei Überschreiten des Zahlungsziels

Wird eine Rechnung von einem Unternehmen nicht beglichen, muss der Vorsteuerabzug rückgängig gemacht werden. Foto: CrazyCloud/fotolia.com

Im Regelfall kann ein Unternehmer die ihm von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in dem Zeitpunkt als Vorsteuer abziehen, in dem er die Rechnung erhält. In dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass das Entgelt aus Sicht des leistenden Unternehmers uneinbringlich wird, d. h. der Leistungsempfänger z. B. die Rechnung endgültig nicht begleichen wird, muss der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug allerdings rückgängig machen.

EVENTUS Ideen-Abend 2017 mit Christian Lindemann - Der Video-Rückblick

EVENTUS Ideen-Abend 2017 mit Christian Lindemann - Der Video-Rückblick

Er trat vor der königlichen Familie in England und Microsoft-Gründer Bill Gates auf, stand mit Magier David Copperfield auf der Bühne und bereiste als einziger deutscher Hauptact des berühmten Cirque du Soleil die Welt. Christian Lindemann, der König der Taschendiebe, begeisterte in mehr als 1.500 Shows sein Publikum. Beim 8. EVENTUS Ideen-Abend der EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft, der im November 2017 im Gastwerk Braunschweig stattfand, zeigte er, wie man auch im Alltag andere begeistern kann. Erleben Sie den Abend jetzt noch einmal im Video-Rückblick.

Pensionszahlungen einer GmbH an den Gesellschafter-Geschäftsführer bei Fortführung des Dienstverhältnisses

Der neue Arbeitsvertrag wirkte sich auf die Pensionszahlung eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH aus. Foto: Anke Thomas/fotolia.com

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist – unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung – u. a. steuerlich nicht anzuerkennen, wenn sie in Bezug auf die bisherigen Gesamtbezüge als unangemessen angesehen werden muss. Von der Rechtsprechung anerkannt werden Pensionszusagen bis maximal 75 % der zuletzt bezogenen Bruttobezüge des Geschäftsführers unter Anrechnung einer ggf. zusätzlich bezogenen Sozialversicherungsrente.