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Bund der Steuerzahler: Hochwasserschäden von der Steuer absetzen

Hochwassergeschädtigte können entstandene Kosten von der Steuer absetzen. Foto: animaflora/fotolia.com

Die Wetterkapriolen der vergangenen Wochen haben in einigen Landesteilen für überflutete Keller gesorgt oder Wohnungen unter Wasser gesetzt. Bei den Aufräumarbeiten kommen nun die Schäden ans Tageslicht. Springt die Versicherung nicht ein, können Steuerzahler die Kosten für Ersatzbeschaffungen zumindest bei der Steuer absetzen. Entsprechende Belege und Quittungen sollten aufbewahrt werden.

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