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Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige

Wird ein Arbeitszimmer von mehreren Personen benutzt, können alle die Aufwendungen geltend machen. Foto: gpointstudio/fotolia.com

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, also einen Raum, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche / berufliche Zwecke genutzt wird, können grundsätzlich nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Steht für die betriebliche/berufliche Tätigkeit aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Aufwendungen bis 1.250 € abgezogen werden. Die Beschränkung auf 1.250 € gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Mittwoch, 26.04.2017, 16 bis 18 Uhr: Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft kostenlos prüfen lassen und Geld sparen

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Sind die Gefahrenklassen und die daraus resultierenden Beiträge zur Berufsgenossenschaft eines Unternehmens erst einmal festgelegt, werden sie meist über Jahre hinweg nicht mehr geprüft. Das ist ein Fehler. Häufig gibt es in Unternehmen Veränderungen und Umstrukturierungen, durch die einst festgelegte Gefahrenklassen plötzlich nicht mehr zutreffen. Auch Fehler bei der Zuordnung eines neu gegründeten Unternehmens seien nicht selten, so Bernhard Jarmuzek von Jarmuzek & Partner, Sachverständiger und externer Prüfer für die gesetzliche Unfallversicherung. Die Folge sind viel zu hohe Beitragszahlungen.

Vorsteuer: Frist zur Zuordnungsentscheidung von gemischt genutzten Leistungen endet am 31. Mai

Bei unternehmensfremden Tätigkeiten hat der Unterneher Zuordnungswahlrechte. Foto: stockWerk/fotolia.de

Bei gemischt genutzten Eingangsleistungen ist es für den Vorsteuerabzug entscheidend, in welchem Umfang eine Zuordnung zum unternehmerischen Bereich vorliegt. Nur wenn eine zumindest teilweise Zuordnung zum Unternehmensvermögen erfolgt, ist grundsätzlich der Vorsteuerabzug und in späteren Jahren gegebenenfalls eine Vorsteuerberichtigung möglich.

Aufwendungen für Fortbildungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Aufwendungen für Fortbildungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Aufwendungen für die Fortbildung in dem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig.

Cora Wiedenbein unterstützt das EVENTUS Lohn-Team

Cora Wiedenbein unterstützt das EVENTUS Lohn-Team

Das EVENTUS Lohn-Team in Wolfenbüttel hat Verstärkung bekommen: Cora Wiedenbein. Nach ihrem erweiterten Realschulabschluss und einem Überbrückungsjahr begann sie ab 2007 zunächst eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin, die sie im Jahr 2011 nach einer einjährigen Elternzeit beendete.

Eventus als einzige Steuerberatung unter 27 Unternehmen mit Qualitätszertifikat ausgezeichnet

Staatssekretärin Daniela Behrens (l.) und Bürgermeister Thomas Pink (r.) übergaben das Zertifikat an Hakan Yergün, EVENTUS-Personalleiter (2.v.l) und Marcus Weber-Wellegehausen (2.v.r), EVENTUS-Geschäftsführer und Steuerberater. Foto: Stadt Wolfenbüttel

27 Betriebe und Anbieter touristischer Dienstleistungen aus Wolfenbüttel haben kürzlich die Qualitätszertifikate "ServiceQualität Deutschland in Niedersachsen", "KinderFerienLand Niedersachsen" und "Reisen für Alle" erhalten. Allein 24 Einrichtungen erlangten die Auszeichnung im Bereich "ServiceQualität Deutschland" und bestätigten damit auch die bisher erfolgreich unternommenen Schritte der Stadt Wolfenbüttel, als erste Stadt in Niedersachsen das Q-Siegel zu tragen. Auch die EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft erhielt eine Auszeichnung für ihre Servicequalität.