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Immobilien und Spekulationsgewinne: Gewinne aus der Veräußerung privater Immobilien sind steuerpflichtig

Immobilien und Spekulationsgewinne

Grundsätzlich sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig (§ 23 EStG), d.h. somit auch die Gewinne aus dem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung.

Gewinne aus der Veräußerung privater Immobilien sind steuerpflichtig, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung verkauft wird. Bei der Berechnung der zehnjährigen Spekulationsfrist sollten Immobilienbesitzer daran denken, dass die Spekulationsfrist durch Vereinbarung einer sogenannten aufschiebenden Bedingung im Verkaufsvertrag nicht umgangen werden kann. Nach BFH Rechtsprechung kommt es einzig auf den Abschluss der jeweiligen Kaufverträge (An- und Verkauf) an.

Langjährigste Mitarbeiter von EVENTUS feierten Jubiläum

Langjährigste Mitarbeiter von EVENTUS feierten Jubiläum

Anette Zachries und Jewgeni Michel feierten Anfang des Monats ihren Jahrestag bei EVENTUS. Die Steuerfachwirtin/Wirtschaftsprüfungsassistentin und der Steuerberater/ Diplom-Betriebswirt (FH) sind die langjährigsten Mitarbeiter von EVENTUS. Anette Zachries bewarb sich 2005 auf eine Stellenanzeige und wurde umgehend von EVENTUS-Geschäftsführer, Marcus Weber-Wellegehausen, eingestellt. Inzwischen ist sie der Kanzlei seit elf Jahren treu und hat die Entwicklung von einer kleinen Kanzlei hin zu einer Unternehmensgruppe mit rund 60 Mitarbeitern erlebt.

Frist zur Zuordnungsentscheidung gemischt genutzter Leistungen zum endet am 31. Mai

Vorsteuerabzug: Frist zur Zuordnungsentscheidung gemischt genutzter Leistungen

Bei gemischt genutzten Eingangsleistungen ist es für den Vorsteuerabzug entscheidend, in welchem Umfang eine Zuordnung zum unternehmerischen Bereich vorliegt. Nur wenn eine zumindest teilweise Zuordnung zum Unternehmensvermögen erfolgt, ist grundsätzlich der Vorsteuerabzug und in späteren Jahren gegebenenfalls eine Vorsteuerberichtigung möglich.

Ein Unternehmer hat insbesondere dann bestimmte Zuordnungswahlrechte, wenn er einheitliche Gegenstände bezieht, die er teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch zu verwenden beabsichtigt.

„Wolfsburger Elfen helfen“ – Projekt für Frühchen und Sternenkinder

Wolfsburger Elfen helfen.

Heute möchten wir Ihnen ein Projekt vorstellen, das wir bei EVENTUS für sehr unterstützenswert halten.

Auf Erwachsene wirken Babys immer klein und zerbrechlich, aber kommen sie zu früh zur Welt, sind sie oft so winzig, dass es kaum passende Kleidung für ihre zarten Körper gibt. Hinzu kommt, dass die Geburt von Frühchen überraschend eintritt und eine große emotionale Belastung für Eltern darstellen kann.

Dies nahm Fotografin Daniela Voß (36, verheiratet, zwei Kinder) zum Anlass, die Arbeitsgruppe „Wolfsburger Elfen helfen“ zu gründen, die seit 2015 ein eingetragener und gemeinnütziger Verein ist. Dieser richtet sich an Mütter, Betroffene, deren Familienmitglieder und Freiwillige, die Frühchen und ihre Eltern unterstützen wollen.

Fortbildungen für Führungskräfte und Unternehmen im Gesundheitswesen

Kaiser Fortbildungen in Goslar.

EVENTUS hat verschiedene Kooperationspartner. Eine davon ist Ljilja Kaiser, Psychologin, Unternehmensberaterin und Unternehmerin. Im Oktober stellten wir bereits das von ihr gegründete und geführte Institut Mars vor, das sich Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen (MPU) widmet. Jetzt ist ihr nächstes Projekt verwirklicht: die Gründung eines Fort- und Weiterbildungsinstituts für das Gesundheitswesen in Goslar. „Kaiser Fortbildungen“ zeichnet sich durch ein breites Spektrum von Weiterbildungsmöglichkeiten aus und wird durch fachlich kompetente Referenten unterstützt. Von der Suchtproblematik bis hin zu Fortbildungen für Unternehmen im Gesundheitswesen oder für Führungskräfte führt das Institut zahlreiche Seminare und Kursreihen durch.

Martina Gebhard und Simone Langer sind neu im Team

Martina Gebhard und Simone Langer sind neu im Team

Mit der Übernahme der Wolfenbütteler Kanzlei von Steuerberater Hans-Ulrich Hennings Anfang des Jahres, wechselten auch seine langjährigen Mitarbeiterinnen Martina Gebhard und Simone Langer zu EVENTUS. Genau wie ihre Kollegin, Martina Gent, die wir bereits im vergangenen Newsletter vorgestellt haben, verbrachten sie ihr bisheriges Berufsleben fast ausschließlich in einer Kanzlei. Martina Gebhard machte zunächst ihre Ausbildung zur Steuerfachgehilfin in Braunschweig und war anschließend drei Jahre im selben Steuerbüro tätig. Danach widmete Sie sich einige Jahre der Erziehung ihrer Kinder, bevor sie im April 1990 bei Steuerberaterin Ursula Pfeiffer-Carrenza, der Vorgängerin von Steuerberater Hennings, angestellt wurde.

Markus Blatner fand übers Internet zu EVENTUS

Markus Blatner fand übers Internet zu EVENTUS

Markus Blatner ist bereits seit Anfang November vergangenen Jahres in der Wolfenbütteler Kanzlei von EVENTUS tätig. Zeit, ihn vorzustellen. Nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife am Wirtschaftsgymnasium in Hameln absolvierte Markus Blatner seinen Wehrdienst. Anschließend begann er zunächst ein Studium im Bachelor-Studiengang „Management and Economics“ an der Universität Paderborn, gefolgt von einem Master-Studium im Studiengang „Business Administration“, das er Ende vergangenen Jahres, zeitgleich mit seinem Eintritt in unsere Kanzlei, abschloss.

Steuerliche Behandlung des Job-Tickets

Peter Bernik/123rf.com

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Job-Tickets verbilligt oder unentgeltlich zur Verfügung, führt das zu Arbeitslohn, weil ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) vorliegt. Das gilt nicht, wenn das Job-Ticket nicht mehr als 44€ monatlich wert ist.

In der Regel ist das unproblematisch, wenn die Tickets monatlich überlassen werden. Also bei der monatlichen Überlassung einer Monatsmarke oder einer monatlichen Fahrberechtigung, auch wenn das Job-Ticket für einen längeren Zeitraum gilt. Dann muss aber vorgesehen sein, dass das Ticket jeden Monat „aktiviert/frei-geschaltet“ werden muss, oder die Tarif- und Nutzungsbestimmungen sehen vor, dass die jeweilige monatliche Fahrberechtigung erst durch die rechtzeitige monatliche Zahlung erworben wird.