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Achtung: Fehlen Kassendaten, drohen Konsequenzen

Achtung: Fehlen Kassendaten, drohen Konsequenzen

Wie das Finanzamt mitteilte, wird künftig im Rahmen von Außenprüfungen oder (ggf. unangemeldeten) Nachschauen verstärkt darauf geachtet, dass prüfungsrelevante Datenbestände von Kassen vollumfänglich aufbewahrt und zur Verfügung gestellt werden.

In Praxisfällen wurde festgestellt, dass Ausdrucke von Speicherinhalten auf dem Kassenbon oder dem Tagesendsummenbon unterdrückt wurden. Kasseneinzeldaten wurden bisher häufig gelöscht.

Prüfer(innen) werden daher jetzt insbesondere darin geschult, die Programmierung der Kasse (z.B. Bediener, Preise, Artikel, Berichtswesen sowie Unterdrückung von Daten und Speicherinhalten) festzustellen und auszuwerten. Im Falle der Löschung von aufbewahrungspflichtigen Daten oder bei fehlender Aufbewahrung ist die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung dann nicht mehr gegeben. Das hat dann leider negative Konsequenzen für Sie.

Welche Kassendaten Sie Prüfern zur Verfügung stellen müssen und was passiert, wenn diese nicht vollständig sind, lesen Sie im Folgenden.

Weniger Bürokratie für die mittelständische Wirtschaft

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz will die Bundesregierung künftig die mittelständische Wirtschaft von Bürokratie entlasten, weil die daraus entstehenden Kosten insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Dynamik beeinträchtigen.

Dies wirkt sich unter anderem auf Gründer, Einzelkaufleute und gewerbliche Unternehmer aus. Lesen Sie hier, was sich mit dem Gesetz für Sie ändern wird:

Lisa Heitefuß verstärkt das Braunschweiger EVENTUS-Team

Lisa Heitefuß verstärkt das Braunschweiger EVENTUS-Team

Seit einigen Wochen verstärkt Lisa Heitefuß das Team der Braunschweiger EVENTUS-Kanzlei.

Nach ihrem Abitur am Gymnasium Salzgitter-Bad 2011 reiste sie zunächst drei Monate durch Australien und absolvierte dann ein Praktikum im Vertrieb von DB Schenker. Anschließend begann sie an der Universität Göttingen ein BWL-Studium mit den Schwerpunkten Finanzen, Rechnungswesen und Steuern. Dieses schloss sie im Sommer mit einem Bachelor of Science und einer Arbeit zum Thema Erbschaftssteuergestaltung ab.

Neuausrichtung der bundesweiten Gründungs- und Mittelstandsberatung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Mitte des Jahres bekannt gegeben, dass die vom Bund geförderte Gründungs- und Mittelstandsberatung ab 2016 neu ausgerichtet wird. Dabei werden das "Gründercoaching Deutschland“, die Programme „Runder Tisch (RT)“ und die Turn-Around-Beratung (TAB) mit der Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung zusammengeführt. Es entsteht ein einheitliches Beratungsförderungsprogramm des Bundes mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zentralem Ansprechpartner.

Keine Entgeltfortzahlung während bloßer Erholungskur ohne medizinische Notwendigkeit

Keine Entgeltfortzahlung während bloßer Erholungskur ohne medizinische Notwendigkeit

Kur ist nicht gleich Kur. Diese Erfahrung musste eine als Köchin beschäftigte Arbeitnehmerin machen, die von ihrem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung für die Zeit einer von ihr absolvierten Kur begehrte.

Hintergrund: Wenn Arbeitnehmer nicht arbeiten können, weil sie an einer Maßnahme der medizinischen Vor- oder Nachsorge teilnehmen, haben sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie im Krankheitsfall. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Träger der Sozialversicherung die Maßnahme bewilligt hat und dass die Maßnahme medizinisch notwendig ist.

Steuerberater dürfen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bescheinigen

Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) haften Auftraggeber, die Subunternehmer einschalten, für Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer des Subunternehmers wie ein Bürge. Daher werden einige Steuerberater von ihren Mandanten gebeten, zu bescheinigen, dass diese die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Steuerberater sind im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zur Erstellung dieser Bescheinigungen befugt. Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handelt, stellt die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar.