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Neues Erbschaftsteuergesetz vorgelegt

Neues Erbschaftsteuergesetz vorgelegt

Berlin. (hib/HLE) Die Bundesregierung will die Erbschaftsteuer neu regeln, nachdem das Bundesverfassungsgericht Änderungen an den bisher geltenden Regeln angemahnt hat. Das Gericht hatte insbesondere die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als zu weitgehend betrachtet. Die Bundesregierung legte jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923) vor, mit dem eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens und damit eine verfassungskonforme Erhebung der Steuer erreicht werden soll. 

Kein Vorsteuerabzug bei Umtausch einer erstellten Rechnung

Wird ein Gegenstand umgetauscht, weil er mangelhaft ist, unterliegt dieser Vorgang nicht der Umsatzsteuer. Selbst wenn der leistende Unternehmer für den Umtausch eine neue Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ausstellt (was unzutreffend wäre), kann der Erwerber die unzutreffend in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Vielmehr bleibt der Vorsteuerabzug aus der bei der Erstlieferung erstellten Rechnung bestehen.

(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)

EVENTUS unterstützt die United Kids Foundations

EVENTUS unterstützt die United Kids Foundations

Anlässlich ihres zehnten Jubiläumsjahres hat die United Kids Foundations, das Kindernetzwerk der Volksbank BraWo, die Kampagne „1000 x 1000 – die BraWo Allianz gegen Kinderarmut“ ins Leben gerufen. Auch wir beteiligen uns an der Aktion, deren Ziel es ist, 1.000 Unternehmen oder Persönlichkeiten zu finden, die jeweils mindestens 1.000 Euro spenden, um bis zum 20.11.2015 eine Summe von 1.000.000 Euro zu sammeln.

4 x 2 Karten für das 4. Braunschweiger Cinestrange Festival zu gewinnen

4 x 2 Karten für das 4. Braunschweiger Cinestrange Festival zu gewinnen

Vom 15. bis 20. September findet im C1 Cinema, Lange Str. 60, in Braunschweig das Cinestrange Filmfestival stattfindet. Bereits zum vierten Mal widmet sich das Cinestrange dem internationalen Genrefilm. Gezeigt werden zahlreiche Lang- und Kurzfilme, die im Wettbewerb miteinander konkurrieren und am Ende von einer internationalen Jury ausgezeichnet werden.

Das Festival wird begleitet von Aktionen, die das Publikum aktiv miteinbeziehen, in dem die Möglichkeit eröffnet werden soll, die eingeladenen Stargäste in ungezwungener Atmosphäre näher kennen lernen zu können. Ein Eröffnungs- und Abschlussfilm, ein Publikumspreis, sowie Verlosungen mit attraktiven Preisen rund um den Film schließen das Gesamtprogramm ab.

Einladung zum ersten Unternehmerabend: Erfahren Sie mehr über das ungenutzte Potential Ihrer Mitarbeiter und Fördermittel

Am Montag, 21.09.2015, um 18:00 Uhr, findet in unserer Wolfenbütteler Kanzlei, am Wasserwerk 7, der erste Unternehmerabend statt.

Im  Rahmen von zwei interessanten Kurzvorträgen erfahren Sie mehr über das ungenutzte Potential Ihrer Mitarbeiter: Des Weiteren stellen wir Ihnen ein attraktives Förderprogramm vor, mit dem 50 bis 80 Prozent von Beratungsdienstleistungen zur Entwicklung moderner, mitarbeiterorientierter Personalstrategien gefördert werden. Gerade in Hinblick auf den demografischen Wandel und die damit verbundene, immer schwieriger werdende Personalsuche ist es wichtig, eine zukunftsfähige Personalpolitik zu entwickeln - dies gilt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.

Das sollten Sie sich nicht entgehen lassen.

Förderung für private Weiterbildungen in Sachsen-Anhalt

Seit einigen Tagen haben Privatpersonen aus Sachsen-Anhalt* wieder die Möglichkeit, ihre Weiterbildungen fördern zu lassen. Förderfähig sind dabei arbeitsplatzunabhängige, berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbesserung oder Erweiterung berufsspezifischer Kompetenzen, der allgemeinen Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit oder des Zugangs zu Beschäftigung. Diese können sowohl als Teilzeit- als auch als Vollzeitmaßnahme genutzt werden.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes sind Sonderausgaben bei den Eltern

Bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:

Die von den Eltern getragenen Kranken- und Pflegeversicherungen eines steuerlich zu berücksichtigenden Kindes sind im Rahmen der Unterhaltspflicht wie eigene Beiträge der Eltern zu erfassen. Das bedeutet, dass die Eltern die Kranken- und Pflegeversicherung ihrer Kinder in ihrer eigenen Steuererklärung im Rahmen der Basisabsicherung als Sonderausgaben ansetzen dürfen.

Änderung bei der Mindestlohndokumentation

Änderung bei der Mindestlohndokumentation

Mit der Pflichtenverordnung zur Mindestlohndokumentation, die seit dem 1. August gilt, wird die Einkommensschwelle von 2.958 € Euro dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden.