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Wie ein Stimmungsbarometer Projekten zum Erfolg verhelfen kann

Sobald in kleinen Betrieben größere Veränderungen anstehen, stößt man des Öfteren auf Unverständnis der Mitarbeiter. Darum ist es umso wichtiger, bereits frühzeitig die Gefahren solcher Projekte zu erkennen. In der aktuellen Ausgabe der Wirtschaft + Weiterbildung berichtet der Unternehmensberater Georg Kraus von einem dieser großen Change-Projekte und wie er laufend die „Betriebstemperatur“ kontrolliert, um Gefahren frühzeitig erkennen zu können.

Nutzung eines Arbeitszimmers bei verschiedenen Einkunftsarten

Erzielt ein Steuerzahler Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten, z.B. aus Gewerbebetrieb, selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, ist der ggf. zustehende Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer von höchstens 1.250 € nicht mehrfach, sondern nur einmal zu gewähren. Die getätigten Aufwendungen sind entsprechend den tatsächlichen Nutzungsanteil auf die verschiedenen Einnahmequellen aufzuteilen.

Keine Umsatzsteuer für kostenlose Leistung bei Gutscheinvorlage

Keine Umsatzsteuer für kostenlose Leistung bei Gutscheinvorlage

Gibt ein Unternehmer einen Gutschein in Umlauf, wonach dessen Besitzer eine Leistung des Unternehmens kostenlos in Anspruch nehmen darf, liegt bei Einlösung des Gutscheins kein entgeltlicher Leistungsaustausch vor. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Hingabe des Gutscheins ist keine Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Leistung des Unternehmers.

Fahrkosten für Fahrten zu verschiedenen Betriebsstätten

Fahrkosten für Fahrten zu verschiedenen Betriebsstätten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Fahrtkosten eines Selbstständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt, mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig sind.

Eine freiberuflich tätige Musiklehrerin gab in mehreren Schulen und Kindergärten Musikunterricht. Sie machte die Fahrtkosten für ihr privates Auto als Betriebsausgaben geltend und setzte für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 € an. Das Finanzamt ließ nur die Entfernungskilometer gelten. Vor Gericht bekam die Lehrerin Recht.

Ein Blick hinter die Kulissen: Hakan Yergün zu Besuch im Deutschen Bundestag

Ein Blick hinter die Kulissen: Hakan Yergün zu Besuch im Deutschen Bundestag

Anfang Mai erhielt der Braunschweiger Wirtschaftsjunior und EVENTUS' Wirtschaftsjurist Hakan Yergün einen Einblick in das politische Berlin. Vom 4. bis zum 8. Mai nahm er an dem Projekt "Know-how-Transfer" der Wirtschaftsjunioren Deutschland teil und erhielt dadurch die Chance, die Bundestagsabgeordnete Dr. Carola Reimann auf Schritt und Tritt zu begleiten. Insgesamt nahmen rund 150 junge Unternehmer und Führungskräfte aus ganz Deutschland teil.

Erhöhte Zuschüsse für Heizen mit erneuerbaren Energien

Erhöhte Zuschüsse für Heizen mit erneuerbaren Energien

Private und gewerbliche Hausbesitzer, die auf moderne Heizungen mit erneuerbaren Energien umstellen wollen, können sich auf deutlich höhere Investitionszuschüsse für Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen freuen. Der in der politischen Diskussion oft vergessene Wärmemarkt spielt für die Energiewende eine gleichermaßen entscheidende Rolle wie der Strommarkt. Heizung und Warmwasser machen 40 Prozent des Energieverbrauchs aus und produzieren ein Drittel der CO2-Emissionen. Deshalb lautet die Devise im BAFA: „Die Energiewende beginnt im Heizungskeller“.

Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen

Ein Unternehmer kann sein Recht auf Vorsteuerabzug erst dann ausüben, wenn er im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist. Er trägt die Darlegungs- und Feststellungslast, muss bei Verlust der Rechnung also nachweisen, dass er Leistungen von einem Unternehmer für sein Unternehmen bezogen hat und eine ordnungsgemäße Rechnung in Besitz hatte.

Neu: Lohn- und Gehaltsdokumente jetzt online bereitstellen

 Neu: Lohn- und Gehaltsdokumente jetzt online bereitstellen

Online-Banking und Online-Shopping gehören für viele Menschen bereits zum Alltag. Mit „DATEV Arbeitnehmer Online“ ist es ab sofort möglich, Ihren Arbeitnehmern Lohn- und Gehaltsdokumente, wie z.B. die Brutto/Netto-Abrechnung oder die Lohnsteuerbescheinigung, statt wie bisher auf Papier online zur Verfügung zu stellen.

Für Ihre Arbeitnehmer bedeutet dies mehr Flexibilität, da sie jederzeit auf ihre Lohn- und Gehaltsdokumente zugreifen können. Die lästige Ablage in Ordnern gehört der Vergangenheit an. Der Vorteil für Sie als Arbeitgeber ist nicht nur eine Zeitersparnis durch den Wegfall der Abrechnungsverteilung, Sie sind auch an keine Postlaufzeiten mehr gebunden.