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Mindestlohn – Kennen Sie das Gesetz?

Mindestlohn – Kennen Sie das Gesetz?

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde für fast alle Berufsgruppen und Arbeitnehmer verpflichtend. Was für den Arbeitnehmer von Vorteil ist, bedeutet für Sie als Unternehmer nicht nur höhere Kosten, sondern auch Arbeitsaufwand durch verschärfte Aufzeichnungspflichten. Aus diesem Grund fanden in den vergangenen Wochen in unserer Kanzlei Informationsveranstaltungen zum Thema statt, in denen Rechtsanwalt Christian-M. Müller, EVENTUS Rechtsberatung, die wichtigsten Neuerungen und Regelungen erklärte.

MikroSTARTer: 125 Unternehmen mit insgesamt 3,4 Millionen Euro gefördert

Der MikroSTARTer Niedersachsen ist erfolgreich gestartet. Im ersten halben Jahr 2014 hat die NBank mit dem Mikrodarlehen für Unternehmen in der Gründung und Nachgründungszeit 125 Unternehmen mit einem Volumen in Höhe von insgesamt 3,4 Millionen Euro gefördert. „Der Pilot ist so erfolgreich, dass für 2015 an eine landesweite Ausdehnung des Darlehens gedacht ist“, erklärte Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der Investitions- und Förderbank. Bislang wurde das Darlehen ausschließlich in dem sogenannten Konvergenzgebiet vergeben. Dies sind die Landkreise im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg.

Grunderwerbsteuersätze seit 1. Januar 2015

Bereits zu Beginn des Jahres 2014 hatten die Bundesländer Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein den jeweiligen Grunderwerbsteuersatz erhöht. Im Jahr 2014 hat sodann auch Hessen seinen Grunderwerbsteuersatz weiter erhöht. Die Erhöhungen gelten für alle nach dem jeweiligen Stichtag rechtswirksam abgeschlossenen, notariell beurkundeten Kaufverträge. Besitzübergang, Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlungen haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer. Insgesamt stellt sich die Lage nun wie folgt dar:

Kirchensteuerabzug bei Kapitaleinkünften

Kirchensteuerabzug bei Kapitaleinkünften

Seit dem 1. Januar 2015 ist bei Dividenden- und Zinszahlungen an kirchensteuerpflichtige Personen neben der Kapitalertragsteuer auch die Kirchensteuer einzubehalten. Ob der Zahlungsempfänger einer Religion angehört oder nicht, erfolgt durch eine Abfrage beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern), die vom Auszahlenden durchzuführen ist.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse

 Haushaltsnahe Dienstleistungen können im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden, wenn Sie damit eine Firma oder einen Selbständigen beauftragen. Dazu gehören Handwerkerleistungen, Haushaltshilfen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 sind die begünstigten Tatbestände im § 35a EStG zusammengefasst worden. Hier erfahren Sie, was genau dazu zählt und worauf Sie gegebenenfalls achten müssen.

Workshop Mindestlohn: Das Gesetz richtig umsetzen - Strafen vermeiden

Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Mindestlohngesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde für fast alle Berufsgruppen und Arbeitnehmer verpflichtend. Was für den Arbeitnehmer von Vorteil ist, bedeutet für Sie als Unternehmer nicht nur höhere Kosten, sondern auch Arbeitsaufwand durch verschärfte Aufzeichnungspflichten.

Nichtsdestotrotz sind Sie zur strickten Umsetzung des Mindestlohngesetzes verpflichtet. Dies wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung kontrolliert. Eigens dafür wurden mehr als 1600 Beamte eingestellt. Verstöße gegen das Gesetz können große finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen und werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Diese Unterlagen können Sie im Jahr 2015 vernichten

Diese Unterlagen können Sie im Jahr 2015 vernichten

Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können nach dem 31. Dezember 2014 vernichtet werden:

  • Aufzeichnungen aus 2004 und früher.
  • Inventare, die bis zum 31.12.2004 aufgestellt worden sind.
  • Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahre 2004 oder früher erfolgt ist.
  • Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 2004 oder früher aufgestellt worden sind.

  • Buchungsbelege aus dem Jahre 2004 oder früher.
  • Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2008 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden.
  • Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahre 2008 oder früher.
  • Dabei sind die Fristen für die Steuerfestsetzungen zu beachten.

„Einfach sensationell“ – Rückblick auf den EVENTUS Ideen-Abend mit Joey Kelly - Jetzt mit Video

„Es war ganz super – das Essen, der Vortrag, die Stimmung, einfach alles“, „einfach sensationell“ – so und ähnlich klangen die Kommentare der Gäste des 5. EVENTUS Ideen-Abends, der am vergangenen Donnerstag im Gastwerk in Braunschweig stattfand.

Der Redner des Abends, Extremsportler Joey Kelly, begeisterte alle. Denn eines hat der 42-Jährige auf keinen Fall: Starallüren. Trotz seiner Medienpräsenz und seiner regelmäßigen Auftritte bei Stern TV und in den Sendungen von TV-Ikone Stefan Raab, hat Joey Kelly seine Natürlichkeit nicht verloren. Ganz im Gegenteil: mit Humor und einer großen Portion Selbstironie erzählte er von den Anfängen der Kelly Family und wie er zu dem wohl bekanntesten Extremsportler Deutschlands wurde. Was mit einer Teilnahme an einem Triathlon begann, bei dem er noch als einer der Letzten ins Ziel kam, führte ihn zu den abenteuerlichsten und extremsten sportlichen Herausforderungen der Welt.

Wichtige Gesetzesänderungen zum Jahresbeginn 2015

Zu Beginn des Jahres 2015 gibt es einige Gesetzesänderungen, die sowohl für Sie als Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer von Bedeutung sind.

Wir bitten Sie daher, diese dringend zu beachten:

Krankenversicherung

Ab 2015 gilt ein neuer Grundbeitragssatz von 14,6 %, der sich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt wird. Zusätzlich kann durch die jeweiligen Krankenkassen ein Zusatzbeitrag in Form eines einkommensabhängigen Prozentsatzes erhoben werden. Dieser wird mit der Gehaltsabrechnung abgerechnet und ist ausschließlich vom Arbeitnehmer zu tragen.

 

Forderungen aus 2011 müssen bis zum Jahresende eingetrieben werden

Wie das IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und - forschung e.V. heute in seinem IBWF-Blitzbrief mitteilte, müssen bis zum Jahresende alle Forderungen aus dem Jahr  2011 eingetrieben werden, da sie sonst verjähren. Dies gilft für alle Forderungen auf dem Jahr 2011, unabhängig vom Datum.

Um dies zu verhindern, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

  1. Beantragen Sie einen Schuldtitel (Mahnbescheid), denn dann ist die Verjärhungsfrist ungültig.
  2. Treffen Sie mit dem Schuldner eine schriftliche Vereinbarung, in der er Ihnen seine Zahlungswilligkeit bestätigt (und Höhe der Summe). Dadurch verlängert sich die Verjährungsfrist um drei Jahre.

Wenn Sie lediglich eine Mahnung mit Einschreiben Rückschein schicken, wird die Frist nicht verlängert und die Forderung gilt als verjährt.

Wenn Sie für die Forderung bereits einen Titel haben, müssen Sie diesbezüglich nicht aktiv werden.