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Einzelunternehmer dürfen sich nicht als Geschäftsführer bezeichnen

Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmer aufgrund eines unvollständigen oder fehlerhaften Impressums von Anwälten abgemahnt werden. Daher sollten die Angaben mit Bedacht und entsprechend der Firmierung des Unternehmens gemacht werden. Denn für Einzelunternehmer gelten andere Pflichtangaben als für eine GmbH.

In dem vorliegenden Fall hat sich ein Einzelunternehmer in dem Impressum seines Internetshops als Geschäftsführer bezeichnet. Dies nahm ein Mitbewerber zum Anlass, ihn abzumahnen, da die Bezeichnung „Geschäftsführer“ nur für Vertreter von juristischen Gesellschaften (z.B. einer GmbH) zugeschnitten sei.

Betrüger versenden erneut E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Betrüger versenden erneut E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Erneut versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als "Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)" aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse einem Link in der E-Mail gefolgt werden, der zu einem Antragsformular im Internet führt. In dem auf die Registrierung folgenden Formular sollen unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkartennummer gemacht werden.

Das BZSt warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.

Unternehmenssteuern: Die Konkurrenz schläft nicht

Soll der Standort Deutschland wettbewerbsfähig bleiben, muss die Bundesregierung bei den Unternehmenssteuern vielleicht schon bald handeln. Denn wichtige Konkurrenten wie Frankreich und Spanien haben angekündigt, ihre Unternehmen steuerlich deutlich zu entlasten. Darauf verweist eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.

Strafbefreiende Selbstanzeige wird deutlich verschärft

Die strafbefreiende Selbstanzeige bleibt dem Grundsatz nach erhalten. Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt. Bei darüber liegenden Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 10 Prozent von der Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro sind 15 Prozent Zuschlag zu entrichten, ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Million Euro sogar 20 Prozent. Bisher war ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro festgelegt.

Nicht von EVENTUS, aber bei EVENTUS: Rückblick auf Veranstaltungen

Nicht von EVENTUS, aber bei EVENTUS: Rückblick auf Veranstaltungen

Wenn es die Kapazitäten und Zeit zulassen, stellt EVENTUS immer wieder gerne seine Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung – so auch geschehen in den vergangenen Wochen. Sowohl die Wolfenbütteler Basketballerinnen des Wolfpacks als auch die Sportjugendförderung Wolfenbüttel waren bei uns zu Gast und konnten kostenlos unseren größten Besprechungsraum für ihre Präsentationen nutzen.

Nicht vergessen: Jetzt schon für Joey Kelly anmelden und Plätze sichern

Nicht vergessen: Jetzt schon für Joey Kelly anmelden und Plätze sichern

Es sind noch genau 198 Tage bis zum diesjährigen EVENTUS Ideen-Abend, aber wir freuen uns jetzt schon darauf. Der Grund sind nicht nur das leckere brasilianische Essen, die Getränke und die gemütliche Atmosphäre im Gastwerk, die vielen netten Gespräche und die zahlreichen Kontakte, die geknüpft werden… Wir freuen uns insbesondere auf unseren diesjährigen Stargast Joey Kelly. Sicherlich hat jeder von Ihnen schon von ihm gehört – entweder aus seiner Zeit als Sänger bei der legendären Kelly Family oder aber von seinen zahlreichen Auftritten bei TV-Sendern wie Pro Sieben und RTL, wo er regelmäßig zu Gast ist.

Die Steuerberaterkammer informiert: Unternehmensnachfolge mit professioneller Hilfe planen

Früher oder später werden Unternehmer sich mit dem Gedanken an eine Nachfolgeregelung befassen müssen. Nach aktuellen Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung, IfM, Bonn werden für insgesamt rund 135.000 Unternehmen in den nächsten fünf Jahren Nachfolger gesucht. Fachleute weisen darauf hin, dass für eine erfolgreiche Betriebsübertragung mit mindestens drei Jahren Vorlauf gerechnet werden muss. Der Wechsel an der Spitze des Unternehmens sollte deshalb frühzeitig und vorausschauend geplant werden und vor allem sollte professionelle Hilfe hinzugezogen werden. Steuerberater und Steuerberaterinnen sind aus vielen Gründen kompetente Partner bei der Unternehmensnachfolge.

Bundesgerichtshof: Gewerbetreibende haben Anspruch auf kostenlosen Telefonbucheintrag

Der unter anderem für das Telekommunikationsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Urteilen entschieden, dass Gewerbetreibende verlangen können, kostenlos unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis "Das Telefonbuch" und seiner Internetausgabe "www.dastelefonbuch.de" eingetragen zu werden.