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Gutes Recht des Arbeitgeber: Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Tag 1

Der Arbeitgeber ist berechtigt, vom ersten Tag der Erkrankung eines Arbeitnehmers an die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu verlangen.

Eine tarifliche Regelung kann dem nur entgegenstehen, wenn sie dieses Recht des Arbeitgebers ausdrüklich ausschließt. So entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Rundfunkredakteurin, die sich nach zwei Mal abschlägig beschiedenem Dienstreiseantrag für den betreffenden Tag krankgemeldet hatte und am darauffolgenden Tag wieder zur Arbeit erschienen war. Der Arbeitgeber hatte sie daraufhin aufgefordert, in Zukunft bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Atest vorzulegen. Zu Recht, wie das Bundesarbeitsgericht befand.

(Quelle: Datev Blitzlicht 02/2013, DATEV eG, 90329 Nürnberg)