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Jetzt noch Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern!

Im vergangenen Jahr hat sich die Rechtsprechung bezüglich der von Banken erhobenen Kreditbearbeitungsgebühr verändert.

Laut Entscheidung mehrerer deutscher Oberlandesgerichte ist die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Daraus folgt, dass die einbehaltene Bearbeitungsgebühr nebst 4 Prozent Zinsen p.a. seit Berechnung der Gebühr von den Banken zurückgefordert werden kann. Diese Regelung gilt bisher nur für geschlossene Verträge ab 2009. Ausgeschlossen von dieser Rechtsprechung ist die Abschlussgebühr für Bausparverträge.

Viele Banken klammern sich an die Hoffnung, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vielleicht noch kippt. Die endgültige Entscheidung des BGH wird wahrscheinlich in der zweiten Jahreshälfte 2012 fallen. Bis zu dieser Entscheidung können Kunden bei den Banken Einspruch gegen die Erhebung der Gebühren erheben.

Gerne lassen wir in dieser Hinsicht Ihre Unterlagen von einem mit uns kooperierenden Anwalt prüfen und stellen gegebenenfalls für Ihren bereits bestehenden Kredit(e) eine schriftliche Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren an Ihre Bank.

Bitte geben Sie uns kurz Bescheid, ob und für welche Kredite unser Anwalt tätig werden soll.

Für die Auftragserteilung oder bei Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren zuständigen Sachbearbeiter.