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Lohnsteuer für digitale Betriebsfeier?

Lohnsteuer für digitale Betriebsfeier?
Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com

Auch bei Online-Betriebsfeiern gelten die lohnsteuerrechtlichen Regelungen, d. h. Zuwendungen der Firma i. R. einer digitalen Betriebsfeier bleiben bis zu einem Betrag von 110 Euro je Mitarbeiter steuerfrei. Für diese Grenze werden alle Aufwendungen einschließlich der Umsatzsteuer zum Beispiel für Speisen oder Geschenke zusammengerechnet.

Maximal kann ein Unternehmen zwei Veranstaltungen pro Jahr für seine Belegschaft durchführen, ohne dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Wenn die Betriebsfeier mehr kostet, sind für den Teil, der die Grenze übersteigt, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge beim Mitarbeiter abzurechnen. Denn dann gilt die Betriebsfeier als geldwerter Vorteil. Alternativ kann die Firma den höheren Aufwand pauschal versteuern.

Die Betriebsfeier muss zumindest grundsätzlich allen Betriebsangehörigen offenstehen. Damit sie wirklich überwiegend dem betrieblichen Interesse dient, dürfen prinzipiell nur „Arbeitnehmer“ an der Veranstaltung teilnehmen, wobei der Begriff u. a. auch deren Partner sowie ehemalige Angestellte, Leiharbeiter und Praktikanten umfassen kann. Wenn nur eine Abteilung feiert, muss auch hier jedes Teammitglied teilnehmen können. Einladungen nur nach Hierarchie, Umsatzzahlen oder Funktion sind lohnsteuerrechtlich unzulässig.

(Quelle: Datev Monatsinformation Januar 2022, DATEV eG, 90329 Nürnberg)