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Neue Härtefallhilfen für unsere Unternehmen

Neue Härtefallhilfen für unsere Unternehmen

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere Wirtschaft und dabei besonders auf unsere Unternehmen und Selbstständige sind immer stärker zu merken. Neben den bereits vorhandenen Corona-Hilfen unterstützt der Bund die Unternehmen und Selbstständigen ab sofort mit den Härtefallhilfen, welche besonders denen zugutekommen sollen, die nicht von den bisherigen Corona-Hilfen profitieren konnten.

Mithilfe der Überbrückungshilfen konnten bereits viele Unternehmer/-innen und Selbstständige vor größeren finanziellen Problemen, bedingt durch die Corona-Pandemie, bewahrt werden. Auf der anderen Seite befinden sich weiterhin eine Vielzahl dieser Unternehmen in Schwierigkeiten. Dem entgegenwirken sollen die neuen Härtefallhilfen des Bundes. Von diesen Hilfen verspricht sich der Bund eine weitere Zunahme der Stabilität der deutschen Wirtschaft und unterstützt die Unternehmer/-innen beim Aufholen der Verluste aus den letzten Monaten.

Haben Sie mit Ihrem Unternehmen Anspruch auf die Härtefallhilfen? Wir prüfen für Sie Ihre Chancen auf Bewilligung und stellen den Antrag. Die Antragstellung muss bis zum 31.10.2021 erfolgen.

Ihr Ansprechpartner

Steuerberater Marcus Weber-Wellegehausen, Telefon 05331/9966-0, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.