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Umsatzsteuersenkung: Anpassung bei Vermietung von Gewerberäumen nötig

Aufgrund der vorübergehenden Umsatzsteuersenkung müssen auch Vermieter von Gewerberäumen eine Anpassung vornehmen. Foto: eccolo/stockadobe.com
Aufgrund der vorübergehenden Umsatzsteuersenkung müssen auch Vermieter von Gewerberäumen eine Anpassung vornehmen. Foto: eccolo/stockadobe.com

Für Mietverhältnisse, die der Umsatzbesteuerung unterliegen, gilt seit dem 1. Juli ein niedrigerer Steuersatz. Er sinkt vorübergehend von 19 Prozent auf 16 Prozent. Vermieter von Gewerberäumen müssen daher eine Anpassung vornehmen.

Wir keine Anpassung vorgenommen, besteht die Gefahr, dass der Vermieter die fälschlich ausgewiesenen 19 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, obwohl der Mieter nur 16 Prozent Umsatzsteuer entrichtet. Wenn ein Gewerbemietvertrag keine konkrete Angabe zum Steuersatz enthält, sondern nur einen Passus wie „gesetzliche Mehrwertsteuer“, kann eine ergänzende Dauerrechnung einfach von 19 Prozent auf 16 Prozent umgestellt werden. Mietverträge, in denen die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, sollten zeitlich befristet geändert werden.

(Quelle: Datev Monatsinformation August 2020, DATEV eG, 90329 Nürnberg)