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Unternehmer aufgepasst: Bei falschem Impressum auf Website und Social-Media-Profilen droht ein Bußgeld

Wer eine eigene Website hat, ist laut Telemediengesetzt dazu verpflichtet, auf dieser ein Impressum zu veröffentlichen. Auch welche Informationen daraus hervorgehen müssen, ist gesetzlich geregelt. Sie dienen vor allem dem Verbraucherschutz. Daher ist es insbesondere für Unternehmer von großer Bedeutung, vollständige Informationen zu liefern.

Daher ist es insbesondere für Unternehmer von großer Bedeutung, vollständige Informationen zu liefern. Was viele nicht wissen: Auch Unternehmensprofile auf facebook und Xing müssen die Impressumspflichten erfüllen. Wer seiner Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt, begeht einen Wettbewerbsverstoß, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belangt werden. Wir sagen Ihnen, was Sie zu beachten haben. Ein Impressum ist Pflicht, weil Verbraucher mit deren Hilfe Dienstanbieter (Betreiber der Website) auf ihre Seriosität prüfen können, in dem sie z.B. bei der zuständigen Aufsichtsstelle anrufen. Aber auch Unternehmern sind diese Angaben dienlich, da sie mit den erforderlichen Informationen über den anderen Marktteilnehmer ein wettbewerbsrechtlich einwandfreies Verhalten durchsetzen können.Die Impressumspflicht ist von jedem zu erfüllen, der ein Online-Angebot bereithält, außer diese sind ausschließlich für private oder familiäre Zwecke und haben keine Auswirkung auf den Markt. Das Telemediengesetz enthält eine Reihe von Pflichtangaben, von denen Website-Inhaber im Unterschiedlichen Umfang betroffen sind.

Folgende Informationen muss jedes Impressum enthalten, wobei zwischen natürlichen und juristischen Personen (z.B. Verein, GmbH, AG) unterschieden werden muss. Juristischen Personen sind zudem solche Personengesellschaften gleichgestellt, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (z.B. GbR, OhG, KG).

Grundsätzliche Pflichtangaben für natürliche Personen:

  • Familienname
  • Vorname (ausgeschrieben)
  • Vollständige Postanschrift (nicht Postfach)
  • Kontaktinformationen (Mindestens eine E-Mail-Adresse sowie eines weiteren elektronischen oder nicht-elektronischen Kommunikationsmittels, z.B. erreichbare Telefonnummer).

Grundsätzliche Pflichtangaben für juristische Personen:

  • Firmenname (vollständig ausgeschrieben, kein Postfach, bei mehreren Niederlassung die Hauptniederlassung)
  • Vertretungsberechtigter (Gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter)
  • Gesellschaftskapital (freiwillige Angabe. Wenn Angabe gemacht wird, Stamm- bzw. Grundkapital und Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen nennen)
  • Kontaktinformationen (wie bei natürlichen Personen)

Zu diesem Grundangaben gibt es zusätzliche Pflichtangaben für bestimmte Gruppen von Website-Anbietern. Diese lauten wie folgt:

1. Unternehmen, die eine behördliche Zulassung benötigen (z.B. Gastronomie, Bauträger, Makler, Spielhallenbetreiber, Versicherungsunternehmen):

  • Zuständige Aufsichtsbehörde (diese muss auch dann genannt werden, wenn tatsächlich keine Zulassung erteilt worden ist. Fallen Aufsichts- und Zulassungsbehörde auseinander, ist die Aufsichtsbehörde zu nennen, am besten mit Anschrift)

2. Anbieter, die in ein Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind

  • Registernummer (angegeben werden müssen auch ausländische Registereintragungen und entsprechende Registernummern, soweit vorhanden)

3. Reglementierte Berufe (freie Berufe, Gesundheitshandwerke sowie Berufe, die zwar nicht reguliert sind, in denen die Führung eines Titels aber von Voraussetzungen abhängig ist – z.B. Architekten, beratende Ingenieure und Heilhilfsberufe).

  • Kammer, der der Anbieter angehört
  • Gesetzliche Berufsbezeichnung
  • Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist
  • Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und des Zugangs zu den berufsrechtlichen Regelungen (angegeben werden müssen alle rechtlich verbindlichen Normen, die die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes oder die Führung des Titels sowie ggf. spezielle Pflichten der Berufsangehörigen regeln. Ausreichend ist die Benennung der Gesetzes- oder Satzungsbezeichnung sowie der Fundstelle in einer öffentlichen Sammlung, z.B. auf der Website der betreffenden Kammer)

4. Unternehmen mit einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Wirtschaftsidentifikationsnummer

  • Angabe der Nummer, sofern tatsächlich vorhanden

5. Kapitalgesellschaft (AG, KGaG oder GmbH), die sich in der Abwicklung einer Liquidation befindet

  • Angabe, dass Dienstanbieter sich in Abwicklung oder Liquidation befindet.

All die vorab genannten Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gestaltet werden – ohne langes Suchen. Es reicht nicht aus, die Angaben lediglich in den AGBs zu machen.

Rechtliche Beratung

Obwohl die oben genannten Hinweise vom Bundesministerium der Justiz empfohlen werden, können auch sie nicht alle denkbaren Fallgestaltungen abdecken und keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen. Das Risiko einer Abmahnung lässt sich durch die Angaben nicht vollständig vermeiden, da letztendlich die beurteilenden Gerichte entscheiden, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt.

Gütesiegel für Online-Shops

Inhabern von Online-Shops wird vom Bundesjustizministerium empfohlen, ein Gütesiegel für den Online-Handel zu nutzen, da diese sowohl den Verbrauchern, als auch Unternehmern mehr Rechtssicherheit bieten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.internet-guetesiegel.de

Weitführende Informationen zur Gestaltung des Impressums

Weiterführende Informationen zum Thema und zahlreiche wichtige Fragen, die für Verbraucher und Unternehmer wichtig sind, erhalten Sie auf www.ecommerce-verbindungsstelle.de. Die E-Commerce-Verbindungsstelle ist die nationale Verbindungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr gemäß den Anforderungen der europäischen E-Commerce-Richtlinie.

Wichtiger Hinweis!

Bitte denken Sie daran, auch auf all Ihren Social-Media-Profilen ein vollständiges Impressum anzugeben, denn auch hier gelten die gleichen Regeln wie für Websites. Entweder das Impressum wird schnell auffindbar in das Profil integriert oder es wird das Impressum der eigenen Website verlinkt. Auch dieser Link muss einfach erkennbar, schnell erreichbar und ständig verfügbar sein.