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Aufgepasst! Lohnsteueranmeldung ab dem 1. September nur noch mit Sicherheitszertifikat

Seit dem 1.1.2013 wird ein Sicherheitszertifikat benötigt, um Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Bisher bestand eine Übergangsfrist, die jedoch am 31.8.2013 endet.

Ab diesem Tag sind Übermittlungen ohne Sicherheitszertifikat nicht mehr möglich. Unternehmer, die bis dahin das Zertifikat nicht beantragt haben, müssen dann mit einem Verspätungszuschlag rechnen, weil das Finanzamt die Unterlagen nicht bearbeiten kann. Dieser kann bis zu 10 Prozent der angemeldeten Steuer betragen.
Das Sicherheitszertifikat soll eine größtmögliche Datensicherheit gewährleisten. Die papierlose Kommunikation spart zudem Kosten.
Beantragen kann man das erforderliche Zertifikat kostenlos nach einer Registrierung auf www.elsteronline.de.