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Forderungen aus 2011 müssen bis zum Jahresende eingetrieben werden

Wie das IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und - forschung e.V. heute in seinem IBWF-Blitzbrief mitteilte, müssen bis zum Jahresende alle Forderungen aus dem Jahr  2011 eingetrieben werden, da sie sonst verjähren. Dies gilft für alle Forderungen auf dem Jahr 2011, unabhängig vom Datum.

Um dies zu verhindern, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

  1. Beantragen Sie einen Schuldtitel (Mahnbescheid), denn dann ist die Verjärhungsfrist ungültig.
  2. Treffen Sie mit dem Schuldner eine schriftliche Vereinbarung, in der er Ihnen seine Zahlungswilligkeit bestätigt (und Höhe der Summe). Dadurch verlängert sich die Verjährungsfrist um drei Jahre.

Wenn Sie lediglich eine Mahnung mit Einschreiben Rückschein schicken, wird die Frist nicht verlängert und die Forderung gilt als verjährt.

Wenn Sie für die Forderung bereits einen Titel haben, müssen Sie diesbezüglich nicht aktiv werden.