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Mehrwertsteuersenkung: Rechnung selbst kürzen nicht erlaubt

Wer eine Rechnung mit falscher Mehrwertsteuer erhält, darf diese nicht einfach selbständig anpassen. Foto: KraFoto/stock.adobe.com
Wer eine Rechnung mit falscher Mehrwertsteuer erhält, darf diese nicht einfach selbständig anpassen. Foto: KraFoto/stock.adobe.com

Verbraucher dürfen die Mehrwertsteuer auf Rechnungen, die nicht die abgesenkte Mehrwertsteuer ausweisen, nicht eigenständig korrigieren und daher weniger zahlen. Wer als Kunde Forderungen einseitig kürzt, gerät unter Umständen automatisch in Verzug mit seiner Zahlung.

(Quelle: Datev Monatsinformation August 2020, DATEV eG, 90329 Nürnberg)