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Neue Härtefallhilfen für unsere Unternehmen

Neue Härtefallhilfen für unsere Unternehmen

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere Wirtschaft und dabei besonders auf unsere Unternehmen und Selbstständige sind immer stärker zu merken. Neben den bereits vorhandenen Corona-Hilfen unterstützt der Bund die Unternehmen und Selbstständigen ab sofort mit den Härtefallhilfen, welche besonders denen zugutekommen sollen, die nicht von den bisherigen Corona-Hilfen profitieren konnten.

Überprüfung der Steuerbegünstigung von Vereinen - Finanzämter informieren über Abgabepflicht

Überprüfung der Steuerbegünstigung von Vereinen - Finanzämter informieren über Abgabepflicht

Viele Vereine könnten demnächst vom Finanzamt ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen erhalten, da das Finanzamt in der Regel alle drei Jahre überprüft, ob Vereine und andere Organisationen (z. B. Stiftungen), die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (z. B. Sport- und Musikvereine, Fördervereine von Schulen oder Kindertagesstätten, Naturschutzvereine usw.), in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.

Verringerung der 1 %-Pauschale um Aufwendungen des Arbeitnehmers

 Verringerung der 1 %-Pauschale um Aufwendungen des Arbeitnehmers

Die Ermittlung der Kosten für die private Nutzung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw bereitet immer wieder Schwierigkeiten. Zwar sieht das Gesetz eine grundsätzlich einfache Regelung für die Bewertung vor, nämlich 1 % p. M. des inländischen Listenpreises des Pkw im Zeitpunkt der Zulassung, aber danach sind Besonderheiten und Ausnahmen zu berücksichtigen.

Sturz auf dem Weg ins Homeoffice ist nicht gesetzlich unfallversichert

Sturz auf dem Weg ins Homeoffice ist nicht gesetzlich unfallversichert

Ein Gebietsverkaufsleiter arbeitete regelmäßig im Homeoffice. Im Jahr 2018 stürzte er auf dem Weg von den Wohnräumen in seine Büroräume eine Wendeltreppe hinunter. Er erlitt dabei einen Brustwirbeltrümmerbruch. Die beklagte Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik lehnte die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Es liege kein Arbeitsunfall vor, denn der Sturz habe sich im häuslichen Wirkungskreis und nicht auf einem versicherten Weg ereignet.