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Anforderungen an steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

Anforderungen an steuerliche Anerkennung eines geringfügigen Ehegattenarbeitsverhältnisses

Im Streitfall bezog ein Obergerichtsvollzieher Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. In seinem Geschäftsbetrieb beschäftigte er auf eigene Kosten drei Büroangestellte: seine Ehefrau, seine Tochter und eine Fremdkraft. In erster Instanz erkannte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz das Arbeitsverhältnis zwischen dem Obergerichtsvollzieher und seiner Ehefrau nicht an.

Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

Statt Arbeitslohn gewährte Tankgutscheine und Werbeeinnahmen unterliegen der Beitragspflicht

Das Bundessozialgericht entschied, dass Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkws, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt sind und damit der Beitragspflicht unterliegen.

Immobilien-Eigentümer mit Photovoltaikanlage kann Verluste steuerlich geltend machen

Immobilien-Eigentümer mit Photovoltaikanlage kann Verluste steuerlich geltend machen

Bei einer Hausbesitzerin entstanden in den drei Jahren nach der Anschaffung der Photovoltaikanlage Verluste. Im Streitjahr erzielte sie ein negatives Ergebnis von 261 Euro, das sie in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machte. Das wollte das Finanzamt nicht anerkennen, weil es sich aus seiner Sicht um eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei handele. Die Anschaffung der Anlage könne sich nicht lohnen.

Das Finanzgericht Thüringen gab jedoch der Hausbesitzerin Recht.

Übertragung von Betriebsvermögen an Betriebsnachfolger und Versorgungsleistungen

Übertragung von Betriebsvermögen an Betriebsnachfolger und Versorgungsleistungen

Die Übertragung von Klein- und Mittelbetrieben und auch von Anteilen an Personengesellschaften erfolgt häufig nicht durch eine Veräußerung, sondern durch unentgeltliche Übertragung mit Vereinbarung einer lebenslänglichen Versorgungsrente, die nicht dem Wert des übertragenen Betriebs oder Mitunternehmeranteils entspricht, sondern nach dem Bedürfnis des abgebenden Unternehmens bemessen wird.