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Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss ab 2019 für Neuzusagen verpflichtend

 Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss ab 2019 für Neuzusagen verpflichtend

Eine betriebliche Altersversorgung liegt u. a. vor, wenn einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt werden. Um das Altersvorsorgesparen über die Gehaltsabrechnung attraktiver zu machen, ist bereits seit dem 1. Januar 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft, woraus sich neue gesetzliche Regelungen bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds ergeben haben.

Gewinnkorrekturen bei privater Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Unternehmer sollen für den Weg zur Arbeit nicht mehr Beträge steuerlich abziehn können, als Arbeitnehmer im Rahmen der Entfernungspauschale geltend machen können. Foto: Schlierner/fotolia.com

Unternehmer und Selbstständige müssen die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs versteuern. Die private Nutzung kann pauschal nach der sog. 1 %-Methode oder durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ermittelt werden. Für den Weg zur Arbeit sollen sie ferner nicht mehr Beträge steuerlich abziehen können als Arbeitnehmer im Rahmen der Entfernungspauschale geltend machen können. Daher wird der Betriebsausgabenabzug der Gewinnermittler beschränkt.

Betriebsveranstaltungen: Absagen gehen steuerlich nicht zulasten der feiernden Kollegen

Gericht entschied: Mehrkosten  für Veranstaltung gelten als vergeblicher Aufwand des Arbeitgebers. Foto: rh2010/fotolia.com

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass für die Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Anteils aus einer Betriebsveranstaltung auf die Anzahl der tatsächlich angemeldeten Teilnehmer abzustellen ist. (Nachträgliche) Absagen bzw. das Nichterscheinen einzelner Arbeitnehmer gehen folglich nicht zulasten der teilnehmenden Arbeitnehmer.