Logo
 

Von privat Versicherten selbst getragene Krankenbehandlungskosten steuerlich nicht absetzbar

Von privat Versicherten selbst getragene Krankenbehandlungskosten steuerlich nicht absetzbar

Urteil vom 19. April 2017 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass krankheitsbedingte Aufwendungen, die ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger selbst trägt, um eine Beitragsrückerstattung seines Krankenversicherers zu erhalten, weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden können.