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Entscheidung bis 1.1.2017: Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Methode?

Entscheidung bis 1.1.2017: Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Methode?

Wer einen Firmenwagen fährt muss sich bis zum 1.1.2017 entschieden haben, ob das Auto nach der 1-Prozent-Methode versteuert werden soll oder doch ein Fahrtenbuch die sinnvollere Methode ist. Das Führen eines Fahrtenbuchs war bisher eine aufwendige und eher lästige Methode. Doch die Zeiten des Kugelschreibers sind vorbei. Elektronische Fahrtenbücher erleichtern heute die Eingabe enorm. Ein Beispiel dafür ist „Vimcar“. Dabei handelt es sich um rechts- und manipulationssichere Technologie, die auch vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. empfohlen wird. Mittels eines Fahrtenbuchsteckers werden alle Fahrten automatisch aufgezeichnet. Die Informationseingabe erfolgt per App. Als Mandant/in der EVENTUS GmbH erhalten Sie auf „Vimcar“ jetzt 15% Rabatt.

Zweitwohnungsteuer für Mobilheime bestätigt

 Zweitwohnungsteuer für Mobilheime bestätigt

Das Verwaltungsgericht hat in zwei Urteilen vom 11. Oktober 2016 die grundsätzliche Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für Mobilheime bestätigt.

Die betroffene Gemeinde erhebt aufgrund einer entsprechenden Satzung eine Zweitwohnungsteuer für jede Zweitwohnung im Gemeindegebiet, über die jemand zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs verfügen kann. Auch die Kläger, die ein Mobilheim im Gemeindegebiet unterhalten, waren zur Zweitwohnungsteuer herangezogen worden.

Erbschaftsteuer: Steuervergünstigung für ein Familienheim

Für Steuervergünstigungen muss der  Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war. Foto: Imillian/fotolia.de

Die Steuervergünstigung für ein Familienheim setzt im Erbfall neben weiteren Bedingungen voraus, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war. Solange dies nicht der Fall ist, handelt es sich lediglich um ein Anwartschaftsrecht auf das Eigentum. Es ist mit dem Verkehrswert und nicht mit dem Grundbesitzwert anzusetzen. Nach der Entscheidung des Finanzgerichts München spielt es für die rechtliche Beurteilung keine Rolle, ob alle sonstigen Bedingungen für die steuerfreie Übertragung eines Familienheims erfüllt sind.

Förderung der Elektromobilität verbessert

Förderung der Elektromobilität verbessert

Der Finanzausschuss stimmte kürzlich dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828) zu. Käufer von E-Autos sollen künftig weitere Steuererleichterungen erhalten. Damit soll die Elektromobilität gefördert werden. Für alle Neuzulassungen solcher Fahrzeuge zwischen dem 1. Januar 2016 und 31. Dezember 2020 wird die derzeit fünfjährige Steuerbefreiung auf zehn Jahre verlängert. Die Steuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 gelten.

Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer

Auch auf Abgeltungssteuer muss Kirchensteuer bezahlt werden.

Jede Stelle, die rechtlich verpflichtet ist, Kapitalertragsteuer für natürliche Personen abzuführen, ist auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Zu den Kirchensteuerabzugsverpflichteten gehören unter anderem Kreditinstitute, Versicherungen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften, die Ausschüttungen an natürliche Personen als Gesellschafter bzw. Kunden leisten. Kirchensteuerabzugsverpflichtete müssen einmal jährlich im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern anfragen, ob ihr Kunde oder Anteilseigner einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört.

Schenkungsteuer durch zinslose Kreditgewährung an Lebensgefährtin

chenkungsteuer durch zinslose Kreditgewährung an Lebensgefährtin

Die Klägerin lebte mit ihrem Lebenspartner in einem ihr gehörenden Wohnhaus. Zwecks Finanzierung von Umbau und Sanierungsmaßnahmen gewährte der Lebenspartner seiner Partnerin ein zinsloses, erst in späteren Jahren zu tilgendes Darlehn. In der Zinslosigkeit des gewährten Darlehns sah das zuständige Finanzamt einen der Schenkungsteuer unterliegenden Sachverhalt. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der kreditgebende Lebensgefährte den Umbau mitgestalten und das Haus unentgeltlich zu eigenen Wohnzwecken mitbenutzen durfte.

Erbschaftsteuer: Keine Rechtssicherheit für Unternehmer

Bei der Erbschaftsteuer herrscht immer noch keine Rechtssicherheit für Unternehmer. Foto: magele-pic/fotolia.de

Es besteht weiterhin keine Rechtssicherheit, welche Steuerregeln künftig bei der Übertragung von Unternehmen gelten – dies bedauert der Bund der Steuerzahler (BdSt). Der Bundesrat hat den Reformvorschlägen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. „Die Politik sollte sich jetzt zügig zusammensetzen und eine Lösung finden. Unternehmer müssen wissen, welche Steuerregeln gelten, wenn sie ihr Unternehmen übertragen“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Krankheitskosten abziehbar

Für den Abzug von Krankheitskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten gibt es Voraussetzungen. Foto: JSB31/fotolia.de

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für seine Gesundheit können sowohl den privaten als auch den beruflichen Bereich betreffen. Ein Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist nur dann möglich, wenn die Kosten klar und eindeutig durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sind. Abziehbar sind z. B. Aufwendungen im Zusammenhang mit sogenannten typischen Berufskrankheiten nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen. Das Gleiche gilt, wenn im Einzelfall der Zusammenhang zwischen Beruf und der Entstehung der Krankheit offensichtlich ist.

Steueridentifikationsnummer und Beschäftigung von Flüchtlingen

Auch Flüchtlinge benötigen eine steuerliche Identifikationsnummer. Foto: Daniel Ernst/fotolia.de

Auch Flüchtlinge benötigen eine steuerliche Identifikationsnummer, teilt das Bundeszentralamt für Steuern mit. Die Vergabe der Nummer durch das Bundeszentralamt erfolgt in einem automatisierten Prozess nach der Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde des Unterbringungsortes.

Mit der Zuordnung einer steuerlichen Identifikationsnummer sind keine weiteren steuerlichen Feststellungen verbunden, ebenso wenig gibt sie Auskunft über den Status des Flüchtlings. Sie beinhaltet insbesondere keine Aussagen über den Aufenthaltstitel oder über eine Arbeitserlaubnis.