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Achtung: Fehlen Kassendaten, drohen Konsequenzen

Achtung: Fehlen Kassendaten, drohen Konsequenzen

Wie das Finanzamt mitteilte, wird künftig im Rahmen von Außenprüfungen oder (ggf. unangemeldeten) Nachschauen verstärkt darauf geachtet, dass prüfungsrelevante Datenbestände von Kassen vollumfänglich aufbewahrt und zur Verfügung gestellt werden.

In Praxisfällen wurde festgestellt, dass Ausdrucke von Speicherinhalten auf dem Kassenbon oder dem Tagesendsummenbon unterdrückt wurden. Kasseneinzeldaten wurden bisher häufig gelöscht.

Prüfer(innen) werden daher jetzt insbesondere darin geschult, die Programmierung der Kasse (z.B. Bediener, Preise, Artikel, Berichtswesen sowie Unterdrückung von Daten und Speicherinhalten) festzustellen und auszuwerten. Im Falle der Löschung von aufbewahrungspflichtigen Daten oder bei fehlender Aufbewahrung ist die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung dann nicht mehr gegeben. Das hat dann leider negative Konsequenzen für Sie.

Welche Kassendaten Sie Prüfern zur Verfügung stellen müssen und was passiert, wenn diese nicht vollständig sind, lesen Sie im Folgenden.

Weniger Bürokratie für die mittelständische Wirtschaft

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz will die Bundesregierung künftig die mittelständische Wirtschaft von Bürokratie entlasten, weil die daraus entstehenden Kosten insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Dynamik beeinträchtigen.

Dies wirkt sich unter anderem auf Gründer, Einzelkaufleute und gewerbliche Unternehmer aus. Lesen Sie hier, was sich mit dem Gesetz für Sie ändern wird:

Steuerberater dürfen die Einhaltung des Mindestlohngesetzes bescheinigen

Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) haften Auftraggeber, die Subunternehmer einschalten, für Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer des Subunternehmers wie ein Bürge. Daher werden einige Steuerberater von ihren Mandanten gebeten, zu bescheinigen, dass diese die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingehalten haben. Steuerberater sind im Hinblick auf die Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zur Erstellung dieser Bescheinigungen befugt. Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handelt, stellt die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar.

Neues Erbschaftsteuergesetz vorgelegt

Neues Erbschaftsteuergesetz vorgelegt

Berlin. (hib/HLE) Die Bundesregierung will die Erbschaftsteuer neu regeln, nachdem das Bundesverfassungsgericht Änderungen an den bisher geltenden Regeln angemahnt hat. Das Gericht hatte insbesondere die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als zu weitgehend betrachtet. Die Bundesregierung legte jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923) vor, mit dem eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens und damit eine verfassungskonforme Erhebung der Steuer erreicht werden soll. 

Kein Vorsteuerabzug bei Umtausch einer erstellten Rechnung

Wird ein Gegenstand umgetauscht, weil er mangelhaft ist, unterliegt dieser Vorgang nicht der Umsatzsteuer. Selbst wenn der leistende Unternehmer für den Umtausch eine neue Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ausstellt (was unzutreffend wäre), kann der Erwerber die unzutreffend in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Vielmehr bleibt der Vorsteuerabzug aus der bei der Erstlieferung erstellten Rechnung bestehen.

(Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)

Förderung für private Weiterbildungen in Sachsen-Anhalt

Seit einigen Tagen haben Privatpersonen aus Sachsen-Anhalt* wieder die Möglichkeit, ihre Weiterbildungen fördern zu lassen. Förderfähig sind dabei arbeitsplatzunabhängige, berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbesserung oder Erweiterung berufsspezifischer Kompetenzen, der allgemeinen Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit oder des Zugangs zu Beschäftigung. Diese können sowohl als Teilzeit- als auch als Vollzeitmaßnahme genutzt werden.