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Änderung bei der Mindestlohndokumentation

Änderung bei der Mindestlohndokumentation

Mit der Pflichtenverordnung zur Mindestlohndokumentation, die seit dem 1. August gilt, wird die Einkommensschwelle von 2.958 € Euro dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 12 Monate nachweislich gezahlt wurde. Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden.

Arbeitgeber aufgepasst: Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

Arbeitgeber aufgepasst: Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

Minijobbern wurde bisher oft nach geleisteten Stunden bezahlt. Urlaub wurde ihnen nicht vergütet. Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes und den damit verbundenen Aufzeichnungspflichten ist diese Praxis nicht mehr zulässig. Wie andere Angestellte haben auch Minijobber einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Dieser Anspruch ist unabdingbar. Dies bedeutet, dass weder im Arbeitsvertrag, noch mittels einer Erklärung des Arbeitnehmers darauf verzichtet werden kann. Auch nicht freiwillig. Mehrurlaub ist hingegen möglich.

Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei

Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei

Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 € im Monat übersteigt. Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 450 € im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für die sogenannten Minijobs anzuwenden.

Nutzung eines Arbeitszimmers bei verschiedenen Einkunftsarten

Erzielt ein Steuerzahler Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten, z.B. aus Gewerbebetrieb, selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, ist der ggf. zustehende Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer von höchstens 1.250 € nicht mehrfach, sondern nur einmal zu gewähren. Die getätigten Aufwendungen sind entsprechend den tatsächlichen Nutzungsanteil auf die verschiedenen Einnahmequellen aufzuteilen.

Keine Umsatzsteuer für kostenlose Leistung bei Gutscheinvorlage

Keine Umsatzsteuer für kostenlose Leistung bei Gutscheinvorlage

Gibt ein Unternehmer einen Gutschein in Umlauf, wonach dessen Besitzer eine Leistung des Unternehmens kostenlos in Anspruch nehmen darf, liegt bei Einlösung des Gutscheins kein entgeltlicher Leistungsaustausch vor. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Hingabe des Gutscheins ist keine Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Leistung des Unternehmers.

Fahrkosten für Fahrten zu verschiedenen Betriebsstätten

Fahrkosten für Fahrten zu verschiedenen Betriebsstätten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Fahrtkosten eines Selbstständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt, mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig sind.

Eine freiberuflich tätige Musiklehrerin gab in mehreren Schulen und Kindergärten Musikunterricht. Sie machte die Fahrtkosten für ihr privates Auto als Betriebsausgaben geltend und setzte für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,30 € an. Das Finanzamt ließ nur die Entfernungskilometer gelten. Vor Gericht bekam die Lehrerin Recht.

Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen

Ein Unternehmer kann sein Recht auf Vorsteuerabzug erst dann ausüben, wenn er im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung ist. Er trägt die Darlegungs- und Feststellungslast, muss bei Verlust der Rechnung also nachweisen, dass er Leistungen von einem Unternehmer für sein Unternehmen bezogen hat und eine ordnungsgemäße Rechnung in Besitz hatte.