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Neu: Lohn- und Gehaltsdokumente jetzt online bereitstellen

 Neu: Lohn- und Gehaltsdokumente jetzt online bereitstellen

Online-Banking und Online-Shopping gehören für viele Menschen bereits zum Alltag. Mit „DATEV Arbeitnehmer Online“ ist es ab sofort möglich, Ihren Arbeitnehmern Lohn- und Gehaltsdokumente, wie z.B. die Brutto/Netto-Abrechnung oder die Lohnsteuerbescheinigung, statt wie bisher auf Papier online zur Verfügung zu stellen.

Für Ihre Arbeitnehmer bedeutet dies mehr Flexibilität, da sie jederzeit auf ihre Lohn- und Gehaltsdokumente zugreifen können. Die lästige Ablage in Ordnern gehört der Vergangenheit an. Der Vorteil für Sie als Arbeitgeber ist nicht nur eine Zeitersparnis durch den Wegfall der Abrechnungsverteilung, Sie sind auch an keine Postlaufzeiten mehr gebunden.

Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung?

Das Niedersächsische Finanzgericht hat durch Urteil vom 18. Februar 2015 (Az. 3 K 297/14) entschieden, dass Scheidungskosten im Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Scheidung stelle nach den gesellschaftlichen Verhältnissen des Streitjahres jedenfalls kein außergewöhnliches Ereignis mehr dar. Das Gericht hat sich insoweit auf die Daten des Statistischen Bundesamtes (destatis) gestützt, nach denen zurzeit jährlich rund 380.000 Eheschließungen jährlich rund 190.000 Ehescheidungen gegenüber stehen; also rund 50% der Anzahl der Eheschließungen erreichen.

Künstlersozialabgabe - nicht nur für Künstler, auch für regelmäßige Werbung

Künstlersozialabgabe? Klingt zunächst so, als handele es sich dabei um eine Gebühr, die von Künstlern bezahlt werden muss - von richtigen Künstler mit Pinsel und Staffelei. Ist aber nicht so. Auch Unternehmen, die regelmäßig Werbung betreiben und dafür selbständige Künstler - dazu gehören unter anderem auch Grafiker - bezahlen, sind meldepflichtig.

Tank- und Geschenkgutscheine für Mitarbeiter

Tank- und Geschenkgutscheine für Mitarbeiter

Der Arbeitgeber kann monatlich Sachbezüge bis zu EUR 44,00 inklusive Mehrwertsteuer ohne persönlichen Anlass seinen Mitarbeitern lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Die Aufmerksamkeit aufgrund eines persönlichen Ereignisses schließt diese monatliche Sachzuwendung nicht aus. Arbeitgeber nutzen Tank- oder Geschenkgutscheine gerne, um ihre Arbeitnehmer zusätzlich zu belohnen. Hierbei sind strenge Vorgaben zu beachten.

Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bundesverfassungsgericht schafft Klarheit bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verschonungsregelungen im Erbschaftsteuergesetz für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Gleichzeitig hat es deren weitere Anwendung bis zu einer Neureglung angeordnet und den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen.

Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres

Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 4. Februar 2015 (Az.: 15 K 1779/14 E) Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für  haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen. Die Kläger halten eine Hauskatze in ihrer Wohnung. Mit der Betreuung des Tieres während ihrer Abwesenheit beauftragten sie eine Tier- und Wohnungsbetreuerin, die ihnen pro Tag 12 €, im Streitjahr 2012 insgesamt 302,90 €, in Rechnung stellte. Die Rechnungen beglichen die Kläger per Überweisung. Mit der Einkommensteuererklärung beantragten sie eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Das Finanzamt lehnte dies unter Verweis auf das einschlägige Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ab. In dieser für das Finanzamt verbindlichen Anweisung wird eine Steuerermäßigung für Tierbetreuungs-, -pflege- und -arztkosten ausgeschlossen.

Wenn der PKW zum Betriebsvermögens des Ehegatten gehört

Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs ist für jeden Kalendermonat mit 1% des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Hinzukommen die Kosten für die Sonderausstattung einschließlich der Umsatzsteuer. Diese Abgeltungswirkung gilt nicht für die Nutzung des betrieblichen PKW, den ein Steuerzahler auch im Rahmen eines anderes Betriebs oder einer Überschusseinkunftsart nutzt. In diesen Fällen ist die entsprechende Nutzung gesondert zu bewerten.

Die Steuerberaterkammer informiert: Steuerneutrales Sponsoring

Die Steuerberaterkammer informiert: Steuerneutrales Sponsoring

Für viele Unternehmen ist Sponsoring zu einem festen Bestandteil der Marketingaktivitäten geworden mit steigender Tendenz. Bezifferte man das Investitionsvolumen in diesem Sektor im Jahr 2012 noch mit ca. 2,8 Milliarden, so wurden allein für den deutschen Sponsoringmarkt für 2014 bereits ca. 4,8 Milliarden Euro prognostiziert (laut einer Studie des FASO, Fachverbandes Sponsoring/pilot). Von den Geldern profitieren vor allem der Sport, aber auch kulturelle, kirchliche und soziale Bereiche bzw. Einrichtungen. Sie benötigen zum Teil dringend Unterstützung, da öffentliche Zuwendungen immer karger fließen. Für Unternehmen sind mit Sponsoringmaßnahmen in aller Regel ein Imagegewinn und eine stärkere Marktpräsenz verbunden. So kann für Geber und Nehmer eine Win-Win-Situation entstehen. Dabei sollten in den vertraglichen Vereinbarungen die Regeln für ein steuerneutrales Sponsoring beachtet werden, um eventuell unliebsame Nachzahlungen zu vermeiden.

Mindestlohn – Kennen Sie das Gesetz?

Mindestlohn – Kennen Sie das Gesetz?

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde für fast alle Berufsgruppen und Arbeitnehmer verpflichtend. Was für den Arbeitnehmer von Vorteil ist, bedeutet für Sie als Unternehmer nicht nur höhere Kosten, sondern auch Arbeitsaufwand durch verschärfte Aufzeichnungspflichten. Aus diesem Grund fanden in den vergangenen Wochen in unserer Kanzlei Informationsveranstaltungen zum Thema statt, in denen Rechtsanwalt Christian-M. Müller, EVENTUS Rechtsberatung, die wichtigsten Neuerungen und Regelungen erklärte.