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Mindestlohn – Kennen Sie das Gesetz?

Mindestlohn – Kennen Sie das Gesetz?

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde für fast alle Berufsgruppen und Arbeitnehmer verpflichtend. Was für den Arbeitnehmer von Vorteil ist, bedeutet für Sie als Unternehmer nicht nur höhere Kosten, sondern auch Arbeitsaufwand durch verschärfte Aufzeichnungspflichten. Aus diesem Grund fanden in den vergangenen Wochen in unserer Kanzlei Informationsveranstaltungen zum Thema statt, in denen Rechtsanwalt Christian-M. Müller, EVENTUS Rechtsberatung, die wichtigsten Neuerungen und Regelungen erklärte.

Grunderwerbsteuersätze seit 1. Januar 2015

Bereits zu Beginn des Jahres 2014 hatten die Bundesländer Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein den jeweiligen Grunderwerbsteuersatz erhöht. Im Jahr 2014 hat sodann auch Hessen seinen Grunderwerbsteuersatz weiter erhöht. Die Erhöhungen gelten für alle nach dem jeweiligen Stichtag rechtswirksam abgeschlossenen, notariell beurkundeten Kaufverträge. Besitzübergang, Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlungen haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer. Insgesamt stellt sich die Lage nun wie folgt dar:

Kirchensteuerabzug bei Kapitaleinkünften

Kirchensteuerabzug bei Kapitaleinkünften

Seit dem 1. Januar 2015 ist bei Dividenden- und Zinszahlungen an kirchensteuerpflichtige Personen neben der Kapitalertragsteuer auch die Kirchensteuer einzubehalten. Ob der Zahlungsempfänger einer Religion angehört oder nicht, erfolgt durch eine Abfrage beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern), die vom Auszahlenden durchzuführen ist.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse

 Haushaltsnahe Dienstleistungen können im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden, wenn Sie damit eine Firma oder einen Selbständigen beauftragen. Dazu gehören Handwerkerleistungen, Haushaltshilfen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 sind die begünstigten Tatbestände im § 35a EStG zusammengefasst worden. Hier erfahren Sie, was genau dazu zählt und worauf Sie gegebenenfalls achten müssen.

Workshop Mindestlohn: Das Gesetz richtig umsetzen - Strafen vermeiden

Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Mindestlohngesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde für fast alle Berufsgruppen und Arbeitnehmer verpflichtend. Was für den Arbeitnehmer von Vorteil ist, bedeutet für Sie als Unternehmer nicht nur höhere Kosten, sondern auch Arbeitsaufwand durch verschärfte Aufzeichnungspflichten.

Nichtsdestotrotz sind Sie zur strickten Umsetzung des Mindestlohngesetzes verpflichtet. Dies wird von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung kontrolliert. Eigens dafür wurden mehr als 1600 Beamte eingestellt. Verstöße gegen das Gesetz können große finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen und werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Diese Unterlagen können Sie im Jahr 2015 vernichten

Diese Unterlagen können Sie im Jahr 2015 vernichten

Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können nach dem 31. Dezember 2014 vernichtet werden:

  • Aufzeichnungen aus 2004 und früher.
  • Inventare, die bis zum 31.12.2004 aufgestellt worden sind.
  • Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahre 2004 oder früher erfolgt ist.
  • Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 2004 oder früher aufgestellt worden sind.

  • Buchungsbelege aus dem Jahre 2004 oder früher.
  • Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2008 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden.
  • Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahre 2008 oder früher.
  • Dabei sind die Fristen für die Steuerfestsetzungen zu beachten.

Wichtige Gesetzesänderungen zum Jahresbeginn 2015

Zu Beginn des Jahres 2015 gibt es einige Gesetzesänderungen, die sowohl für Sie als Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer von Bedeutung sind.

Wir bitten Sie daher, diese dringend zu beachten:

Krankenversicherung

Ab 2015 gilt ein neuer Grundbeitragssatz von 14,6 %, der sich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt wird. Zusätzlich kann durch die jeweiligen Krankenkassen ein Zusatzbeitrag in Form eines einkommensabhängigen Prozentsatzes erhoben werden. Dieser wird mit der Gehaltsabrechnung abgerechnet und ist ausschließlich vom Arbeitnehmer zu tragen.

 

EU Beitritt Kroatiens führt zu steuerlichen Neuregelungen

EU Beitritt Kroatiens führt zu steuerlichen Neuregelungen

Aufgrund Beitritts von Kroatien zur EU am 1. Juli 2013 musste das deutsche Steuerrecht in verschiedenen Bereichen angepasst werden. Betrifft Sie nicht? Doch, denn dies wurde dazu genutzt, weitere steuerliche Änderungen vorzunehmen. Unter anderem gibt es ab dem kommenden Jahr Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes.

Freigrenzen für Betriebsveranstaltungen werden 2015 erhöht

Nicht mehr lang, dann finden die ersten Weihnachtsfeiern des Jahres statt. Ab 2015 gibt es diesbezüglich einige Änderungen. Welche diese sind, erfahren Sie am Ende des Artikels. Für dieses Jahr gelten aber noch folgende Regeln:

Aufwendungen für im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitsgebers durchgeführte Betriebsveranstaltungen dürfen pro Arbeitnehmer nicht mehr als 110 Euro inklusive Umsatzsteuer betragen. Außerdem dürfen maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden. Wird die Freigrenze von 110 Euro überschritten, ist der Gesamtbetrag als Arbeitslohn zu versteuern.