Logo
 

Betrüger versenden erneut E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Betrüger versenden erneut E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

Erneut versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als "Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)" aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse einem Link in der E-Mail gefolgt werden, der zu einem Antragsformular im Internet führt. In dem auf die Registrierung folgenden Formular sollen unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkartennummer gemacht werden.

Das BZSt warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.

Unternehmenssteuern: Die Konkurrenz schläft nicht

Soll der Standort Deutschland wettbewerbsfähig bleiben, muss die Bundesregierung bei den Unternehmenssteuern vielleicht schon bald handeln. Denn wichtige Konkurrenten wie Frankreich und Spanien haben angekündigt, ihre Unternehmen steuerlich deutlich zu entlasten. Darauf verweist eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.

Strafbefreiende Selbstanzeige wird deutlich verschärft

Die strafbefreiende Selbstanzeige bleibt dem Grundsatz nach erhalten. Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt. Bei darüber liegenden Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 10 Prozent von der Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro sind 15 Prozent Zuschlag zu entrichten, ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Million Euro sogar 20 Prozent. Bisher war ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro festgelegt.

Steuerberaterkammer informiert: Photovoltaik – was trägt der Fiskus mit?

 Steuerberaterkammer informiert: Photovoltaik – was trägt der Fiskus mit?

Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise kann die Option auf Eigenversorgung im privaten Haushalt ein ökonomisch und ökologisch sinnvolles Unterfangen sein. Darüber hinaus bescheren privat installierte Photovoltaikanlagen ihrem Betreiber neben einem guten Gewissen in aller Regel noch garantierte Einspeisevergütungen, auch wenn diese nicht mehr so üppig ausfallen, wie das früher der Fall war. Finanziell interessant können außerdem die steuermindernden Vorteile sein. Aber der Betrieb einer Photovoltaikanlage kann noch andere steuerliche Konsequenzen haben, über die sich der Betreiber vorher im Klaren sein sollte.

Neuregelung zum Kirchensteuerabzugsverfahren

Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 setzt der Kirchensteuereinbehalt durch Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute einen schriftlichen Antrag des Kirchensteuerpflichtigen voraus. Wird der Bank kein entsprechender Antrag vorgelegt, muss die erhobene Kapitalertragsteuer nach Ablauf des Kalenderjahres zum Zwecke der Kirchensteuerveranlagung gegenüber dem Wohnsitzfinanzamt erklärt werden.

Umstellung läuft zu langsam: SEPA kommt später

Umstellung läuft zu langsam: SEPA kommt später

Die im Jahr 2012 verabschiedete SEPA-Verordnung soll einen europäischen Binnenmarkt für Massenzahlungen schaffen. In der Verordnung wurde der 1. Februar 2014 als Termin festgesetzt, ab dem sämtliche Überweisungen und Lastschriftverfahren in Euro nur noch einem Format folgen sollten, nämlich als SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Ziel der Umstellung ist eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs.

Da die Umstellung langsamer anlief, als erwartet, wurde die Frist nun verlängert.

Fiskus verteilt Steuernummern anscheinend doppelt

Laut Berichten der Süddeutschen Zeitung und Spiegel-Online vom heutigen Donnerstag, soll der Fiskus die elfstelligen Steuernummern mehrfach vergeben haben, obwohl diese so einzigartig wie ein Fingerabdruck sein sollen. Mehr als 160.000 Bürger sollen betroffen sein. Entweder sie erhielten zwei Nummern oder eine, die bereits vergeben war. Dies kann unangenehme Folgen haben...