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Neue Abgabefristen für Steuererklärungen und Verspätungszuschläge

Steuererklärungen können künftig bis zum 31. Juli eingereicht werden. Wer den Abgabetermin versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Foto: Stockfotos MG/fotolia.com
Steuererklärungen können künftig bis zum 31. Juli eingereicht werden. Wer den Abgabetermin versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Foto: Stockfotos MG/fotolia.com

In diesem Jahr gelten erstmals die neuen Abgabefristen für Steuererklärungen. Statt bis zum 31. Mai können Steuererklärungen jetzt bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater gemacht, ist das Fristende nicht mehr der 31. Dezember, sondern der letzte Februartag des darauffolgenden Jahres. Dafür ist das Finanzamt strenger. Wer zu spät kommt, muss Verspätungszuschläge zahlen.

Für eine überfällige Steuererklärung wird ein Verspätungszuschlag berechnet. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, aber mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat bis maximal 25.000 Euro, die automatisch entstehen. Ausnahmen liegen im Ermessen des Finanzamtes und richten sich unter anderem nach der Dauer der Verspätung und der Höhe des Zahlungsanspruchs. Schlimmstenfalls kommt es zu einer Schätzung, einem Zwangsgeld oder Zinsen auf die Steuernachzahlung.

Schriftliche Fristverlängerungen sind weiterhin möglich, bedürfen aber einer plausiblen Begründung, beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt.

Wer möglichst schnell eine Rückmeldung vom Finanzamt erhalten möchte, sollte seine Steuererklärung über das elektronische System Elster einreichen.