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Wichtige Gesetzesänderungen zum Jahresbeginn 2015

Zu Beginn des Jahres 2015 gibt es einige Gesetzesänderungen, die sowohl für Sie als Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer von Bedeutung sind.

Wir bitten Sie daher, diese dringend zu beachten:

Krankenversicherung

Ab 2015 gilt ein neuer Grundbeitragssatz von 14,6 %, der sich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt wird. Zusätzlich kann durch die jeweiligen Krankenkassen ein Zusatzbeitrag in Form eines einkommensabhängigen Prozentsatzes erhoben werden. Dieser wird mit der Gehaltsabrechnung abgerechnet und ist ausschließlich vom Arbeitnehmer zu tragen.

 

Forderungen aus 2011 müssen bis zum Jahresende eingetrieben werden

Wie das IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und - forschung e.V. heute in seinem IBWF-Blitzbrief mitteilte, müssen bis zum Jahresende alle Forderungen aus dem Jahr  2011 eingetrieben werden, da sie sonst verjähren. Dies gilft für alle Forderungen auf dem Jahr 2011, unabhängig vom Datum.

Um dies zu verhindern, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

  1. Beantragen Sie einen Schuldtitel (Mahnbescheid), denn dann ist die Verjärhungsfrist ungültig.
  2. Treffen Sie mit dem Schuldner eine schriftliche Vereinbarung, in der er Ihnen seine Zahlungswilligkeit bestätigt (und Höhe der Summe). Dadurch verlängert sich die Verjährungsfrist um drei Jahre.

Wenn Sie lediglich eine Mahnung mit Einschreiben Rückschein schicken, wird die Frist nicht verlängert und die Forderung gilt als verjährt.

Wenn Sie für die Forderung bereits einen Titel haben, müssen Sie diesbezüglich nicht aktiv werden.

EVENTUS beim MITtelstandsforum

EVENTUS beim MITtelstandsforum

Unter dem Motto „Beruf(ung) – Förderung – Finanzierung„ fand kürzlich das MITtelstandsforum der Wolfenbütteler Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) in der Lindenhalle statt. Erstmals beteiligte sich auch die EVENTUS GmbH Wolfenbüttel Steuerberatungsgesellschaft an der Veranstaltung.

Am 01.01.2015 kommt der Mindestlohn

Durch das im Juli 2014 verabschiedete so genannte Tarifautonomiestärkungsgesetz wird ab dem 01.01.2015 grundsätzlich ein Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. In den ersten beiden Jahren kann in einzelnen Branchen über Tarifverträge davon noch abgewichen werden;  ab dem 01.01.2017 gilt der Mindestlohn ausnahmslos.

Nachfolgend die wichtigsten Informationen hierzu:

NBank vergibt Förderung für bis zu 5 Jahre nach Gründung eines Unternehmens

Zu Beginn dieses Jahres startete das Programm „MikroSTARTers“ der Nbank. Laut einer Pressemitteilung der Bank vom 4. August 2014 wurden im ersten Halbjahr 125 Unternehmen in der Nachgründungszeit mit Mikrodarlehen in Höhe von 3 Millionen Euro gefördert. Bisher wurden die Mittel nur an sogenannte Konvergenzgebiete vergeben. Dies sind die Landkreise im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg. Da das Pilotprojekt aber sehr erfolgreich verlief, sollen die Darlehen im kommenden Jahr landesweit vergeben werden.

Zugang eines Kündigungsschreibens während des Urlaubs des Arbeitnehmers

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012 hinweisen, in dem es um die Zustellung eines Kündigungsschreibens während des Urlaubs eines Arbeitnehmers geht.

In der Praxis kommt es immer wieder zu Streit über den Zugang eines Kündigungsschreibens. Kündigungsschreiben können entweder persönlich oder aber auf anderem Wege zugestellt werden. Gebräuchlich ist die Zustellung eines Kündigungsschreibens per Boten und Einwurf in den Hausbriefkasten. Wie ist es aber, wenn sich der Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Einwurfs in den Briefkasten im Urlaub befindet? Welche Fristen laufen? Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit diesen Fragen in einer aktuellen Entscheidung befasst und die bisherige Rechtsprechung weiter konkretisiert und bestätigt (BAG, Urteil v. 22.03.2012 - 2 AZR 224/11).

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt spitzt sich zu

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt spitzt sich zu

Demografie und mangelnde Ausbildungsreife verlangen den Unternehmen, die Lehrstellen besetzen möchten, immer mehr Engagement und Kreativität ab. Das zeigt die aktuelle Ausbildungsumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

Im Rahmen der Online-Umfrage hatten sich rund 13.000 Unternehmen zu ihren Ausbildungsplänen, -erfahrungen und -motiven geäußert. Die Ergebnisse stellten DIHK-Präsident Eric Schweitzer und der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks am 21.08.2014 in Berlin vor.

Neuregelung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Gerade kleine und mittlere Unternehmen leiden an der schleppenden Zahlungsmoral größerer, nicht selten auch öffentlicher Geschäftspartner. Manchmal sind die zähen Schuldner das Zünglein an der Waage, wenn es um die Abwendung einer Insolvenz geht. Hier soll eine überfällige Gesetzesänderung die KMU gegen säumige Zahler stärken und den großen Schuldner Sanktionen auferlegen, die das Herauszögern der Zahlung für sie schwieriger und unattraktiver gestaltet.

Betriebliches Gesundheitsmanagement – gesunde Mitarbeiter, gesundes Unternehmen

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist in vielen mittelständischen Unternehmen noch ein Fremdwort. Dabei nutzt eine Verbesserung der Qualität der Arbeit nicht nur den Beschäftigten, sondern auch den Unternehmen selbst. Warum dies so ist und wie man das Gesundheitsmanagement im eigenen Betrieb etablieren kann, erklärt die kotenlose Borschüre „Gesunde Mitarbeiter – gesundes Unternehmen“ der Initiative „Neue Qualität der Arbeit“.

Wer eine Website hat, sollte auf Abmahnfallen achten

Jedes Unternehmen hat heutzutage eine eigene Website und viele sind zusätzlich mit privaten oder Unternehmensprofilen auf Social-Media-Plattformen unterwegs. Wer sich nicht umsichtig und vorausschauend im World-Wide-Web bewegt und unbedarft den Dingen seinen Lauf lässt, kann schnell in eine Abmahnfalle tappen. Denn Fehler werden von findigen Anwälten genutzt, um mit Klagen zu drohen. Selbst Mitbewerber nutzen die Unachtsamkeit der „Konkurrenz“ gerne aus, um diese abmahnen zu lassen.

Bei folgenden Dingen sollten Sie besonders Acht geben, um Abmahnungen zu vermeiden: