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Entscheidung des Bundesgerichtshofes: Eigenbedarfskündigung für berufliche Zwecke ist zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter eine Mietwohnung wegen Eigenbedarfs auch dann kündigen dürfen, wenn sie die Wohnung ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen wollen.

In dem entschiedenen Fall hatte der Hausbesitzer einem seiner Mieter gekündigt, weil seine Ehefrau ihre Anwaltskanzlei in die Wohnung verlegen wollte.

Der Vermieter habe ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses auch dann, wenn er die Wohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen nutzen will. Dieses ist durch die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit nicht geringer zu beurteilen als der Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken. Dies gilt nach Ansicht des Gerichts umso mehr, wenn sich die selbst genutzte Wohnung des Vermieters und die bisher vermietete Wohnung in demselben Haus befinden.

(Quelle: Datev Blitzlicht 02/2013, DATEV eG, 90329 Nürnberg)