Michael Skolik, echtrund
"Top Vortrag, top Essen, top Stimmung."
ENTFALTE DEIN POTENZIAL BEI UNS:
Mitarbeiter Front Office (m/w/d)
Teamleiter Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (m/w/d)
Teamleiter Steuerberatung (m/w/d)
Consultant - Schwerpunkt DATEV (m/w/d)
Jetzt informieren und bewerben
"Top Vortrag, top Essen, top Stimmung."
Feedback zum EVENTUS Ideen-Abend: „Ich fühlte mich gestern sehr gut aufgehoben. Anregender Vortrag, freundliche und offene Gäste sowie eine leckere Event-Gastro. Empfehlenswerte Veranstaltung, empfehlenswertes EVENTUS-Team. Danke."
André Fritzsche, Leiter des Kreisverbandes, BVMW Kreisverband Harz
Feedback zum EVENTUS Ideen-Abend: „Danke an Euch für den gelungenen Abend, wir hatten uns schon lange darauf gefreut und wurden auch nicht enttäuscht, supe !!!!!! Und nächstes Jahr sind wir wieder dabei (schon angemeldet)."
Jens Stein und Ines Stein, cps GmbH, Hüttenrode
"Danke an das professionelle Team der Eventus GmbH, die mir durch ihre kompetente und zügige Zuarbeit meinen Schritt in die Selbständigkeit so schnell und erfolgreich ermöglichte. Danke und weiter so, von der cps GmbH."
Jens Stein, cps GmbH, Hüttenrode
"Eventus steht für hohe Fachkompetenz und Menschlichkeit, getragen durch die tollen Mitarbeiter und den tollen Chef."
Thomas Brandes, INTRAICO Vertrieb -Training - Consulting
"Da wir die Eventus GmbH bei den Themen Steuern und Finanzen mehr als zwei Jahrzehnte an unserer Seite wissen, können wir uns voll auf unser Kerngeschäft konzentrieren. Sind strategische Entscheidungen zu treffen, ist uns die Meinung von Herrn Weber-Wellegehausen, Herrn Schneider oder anderen Experten der EVENTUS GmbH sehr wichtig. Neben der fachlichen Kompetenz ist unsere Zusammenarbeit aber vor allem von Vertrauen und Freude am gemeinsamen Wirken geprägt. Die Partnerschaft mit EVENTUS war in den vergangenen Jahren ein nicht unwesentlicher Erfolgsfaktor unserer Unternehmen."
Christoph Prievitzer, Steinke - Prievitzer GmbH & Co.KG
„Als junger Unternehmer bin ich sehr dankbar, dass das EVENTUS-Boot immer an meiner Seite war und IST!“
Mario Etmanski, Vin-Nett GmbH
"Wir sind wirklich sehr glücklich mit der Wahl unseres Steuerberaters. Es ist echt klasse, wie toll uns alle mit Rat und Tat zur Seite stehen."
Nicole Hauke & Jan Schipper, Küche & Co Oldenburg
"Wer eine Selbständigkeit plant und sich mit den Abläufen nicht so auskennt, sollte sich keine Sorgen machen und sich vertrauensvoll an Eventus wenden. Man erhält tatkräftige Unterstützung und findet immer einen kompetenten Ansprechpartner und bekommt auch gute Kontakte vermittelt, die einem die Gründung sehr erleichtern. Auch nach abgeschlossener Gründung, bleibt die Eventus GmbH ein kompetenter Ansprechpartner der einem immer hilfreich und tatkräftig zur Seite steht. Vielen Dank für die Unterstützung bei der Verwirklichung meines Traums."
Bianca Saremba, Zahnkunststudio Wolfenbüttel GmbH
Zur Freude aller Beteiligten, erhält die EVENTUS GmbH Mittel aus dem Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) der NBank. Das Programm fördert individuelle Weiterbildungsmaßnahmen. Bei EVENTUS profitieren von den Zuschüssen insgesamt acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es ist schon fast zur Tradition geworden, dass der Round Table 112 Wolfenbüttel/Salzgitter gemeinsam mit dem EDEKA Center Pacholski am Rehmanger in Wolfenbüttel Lebensmitteltüten zugunsten der örtlichen Tafel verkauft und die EVENTUS GmbH Steuerberatungsgesellschaft sich an der Aktion beteiligt. Am vergangenen Wochenende war es wieder so weit.
Im Einkommensteuergesetz existiert der Begriff "Progressionsvorbehalt". Unter diesem Begriff werden zwei Gruppen erfasst, bei denen die Anwendung des Progressionsvorbehalts erfolgt.
Mit Beginn des Jahres 2024 ist eine Gesetzesänderung im Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten, die für viele unserer Mandanten von großer Bedeutung ist. Es handelt sich um das "Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts" (MoPeG). Dieses Gesetz bringt insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts grundlegende Änderungen mit sich, über die wir Sie gerne informieren möchten.
Zwei unserer Kollegen hatten kürzlich einen Grund zur Freude. Felix Frings vom Standort Wolfenbüttel und Phillip Becker vom Standort Braunschweig haben ihre Steuerberater-Prüfung bestanden!
Im Zuge unserer Mandatsausübung haben wir für viele unserer Mandantinnen und Mandanten die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen eingereicht. Dabei achten wir darauf, dass auch seitens der Mandanten alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem die Eintragung ins Transparenzregister.
Aufgrund eines aktuellen Falls in unserer Kanzlei, möchten wir Sie zum Thema „Sportlersteuerrecht“ aufklären. Zwar gelten die allgemeinen Steuerarten auch für Sportler, aber es gibt einige Spielregeln, die es zu beachten gilt:
Wie zu jedem Jahresbeginn treten auch 2024 wieder zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft oder werden geplant, die verschiedenste Bereiche des Lebens betreffen - von Mindestlohn und Pendlerpauschale, über Kinderkrankengeldtage bis hin zu Einkommensteuertarifen und der Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung...
Wir haben die Änderungen für Sie zusammengestellt.
Fast alle Unternehmen sind seit dem 01.08.2021 eintragungs- und meldepflichtig gegenüber dem Transparenzregister. Sofern Eintragungen noch nicht erfolgt sind, sollten diese dringend nachgeholt werden. Ansonsten drohen Bußgelder. Hierauf weist das Bundesfinanzministerium in einem Verbändeanschreiben erneut hin.
Über eine Spende in Höhe von 1.000 EUR konnte sich kürzlich der Förderverein der Kindertagesstätte Oderwald in Dorstadt freuen. Das Geld stammt aus dem Verkauf der Eintrittskarten für den diesjährigen EVENTUS Ideen-Abend, der im September stattfand. Jährlich werden 15 % der Einnahmen an verschiedene Institutionen gespendet.
Wenn Sie Immobilien besitzen und ansatzweise mit dem Gedanken spielen, diese aus strategischen und steuerlichen Gründen umzustrukturieren, sollte Sie aufmerksam weiterlesen.
Vielleicht haben Sie schon in den Medien vom sogenannten „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ gehört.
Im Rahmen des diesjährigen EVENTUS Ideen-Abends spendete die EVENTUS GmbH 1.000 Euro an den DRK Katastrophenschutz. Dieses Geld wurde für die Anschaffung eines neues Großzelts verwendet, das 6.000 Euro kostet. Der DRK-Kreisverband stockte die Intitalspende auf. Das Wolfenbütteler Schaufenster berichtete.
In Zeiten stetig wachsender Compliance-Anforderungen ist es für Unternehmen jeder Größe von entscheidender Bedeutung, ihre Unternehmensstrategien ständig zu überprüfen und anzupassen. Wir möchten Ihnen heute eine Lösung vorstellen, die auf die Bedürfnisse kleinerer und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten ist und dabei hilft, den Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gerecht zu werden.
Voller Trauer nehmen wir Abschied von unserer lieben und tapferen Kollegin, Frau Ursula Peisker. Nachdem wir lange mit ihr gehofft haben, macht uns ihr plötzlicher Tod fassungslos.
Ursula Peisker hat erst am 16.05.2022 als Steuerfachwirtin in der Wolfenbütteler Kanzlei ihre Arbeit aufgenommen, und wurde aufgrund ihrer Persönlichkeit und Lebensfreude schnell zu einem sehr geschätzten Mitglied der EVENTUS-Familie.
Die Kläger wohnten in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Vermieter stellte ihnen mit der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege und für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in Rechnung. Hierfür begehrten sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab.
Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann (insbesondere während der Corona-Pandemie) auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können. So entschied das Finanzgericht Hamburg.
Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) versteht man eine Vermögensminderung oder verhinderte
Vermögensmehrung bei einer Körperschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG (Gewinn oder Verlust) auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht.
Vergangene Woche fand in der Hauptstelle der Volksbank eG Wolfenbüttel die 13. „Nacht der Bewerber statt“. Auch die EVENTUS GmbH Steuerberatungsgesellschaft nutzte als eine der größten Steuerberatungsgesellschaften der Region die Chance und stellte unter dem Motto „Zukunft im Blick“ die Ausbildungsmöglichkeiten der Unternehmensgruppe vor.
EVENTUS begleitet viele erfolgreiche Gründer und Gründerinnen auf ihrem Weg. Die heutige Erfolgsgeschichte aus der Gründerszene kommt von Yvonne Drews und ihrem Unternehmen "Adam & Yvi“ in Wernigerode. Dort dreht sich alles um die Liebe, denn Yvonne Drews betreibt nicht nur eine Partnervermittlung, sondern bietet auch Beziehungscoaching für Singles und Paare an.
Wir haben ihr einige Fragen gestellt:
Ein Einzelunternehmer führte einen Gewerbebetrieb, der eine Gaststätte und ein Hotel umfasste. Ihm wurden 2020 auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen eine Soforthilfe von 15.000 Euro, eine Überbrückungshilfe I von 6.806 Euro und die „November-/Dezemberhilfe“ von 42.448 Euro gewährt. Das beklagte Finanzamt unterwarf die erhaltenen Corona-Hilfen der tariflichen Einkommensteuer.